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BAU : Wohnungsbau ins Grundgesetz

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
1 Min

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, den Bund auch nach 2019 an der Sozialen Wohnungsbauförderung zu beteiligen. Die Förderung könnte beispielsweise Teil einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz sein, sagte sie während eines Gespräches mit den Mitgliedern des Ausschuss für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit vergangene Woche. Hendricks bezog sich dabei auf einen Vorschlag von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD). Seit 2006 tragen die Bundesländer die Verantwortung für diesen Bereich. Bis 2019 fließen noch Kompensationszahlungen des Bundes von jährlich rund 518 Millionen Euro. Für 2016 hat der Bund zusätzliche 500 Millionen Euro eingeplant.

Hendricks sagte, dass der Wohnungsbedarf aber nicht allein mit dem Sozialen Wohnungsbau erfüllt werden könne. Auch der frei finanzierte Wohnungsbau sei wichtig. In diesem Zusammenhang verteidigte sie das vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossene Vorhaben, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Sonderabschreibungen für Neubauten zu ermöglichen. Während ein CDU/CSU-Vertreter Hendricks Unterstützung für den frei finanzierten Wohnungsbau lobte, monierten insbesondere Vertreter der Oppositionsfraktionen, aber auch ein SPD-Vertreter, das Fehlen einer Mietdeckelung für so geförderte Wohnungen. Hendricks sagte, sie habe für diese Forderung "großes Verständnis", verwies indes auf das parlamentarische Verfahren. Sie regte zudem an, auch die Schaffung von Wohnraum durch Umwidmung und Umbau von Gewerbeimmobilien oder durch Nachverdichtung, etwa durch Geschosserhöhung, abschreibungsfähig zu gestalten.