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UMWELT : Wertstoffhaltige Abfälle

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
1 Min

Mit einem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) will die Bundesregierung die haushaltsnahe Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle fortentwickeln. Damit soll die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst werden. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/11274) wurde am Freitag nach erster Lesung überwiesen.

Ziel ist es laut Begründung unter anderem, Anreize für "Investitionen in technische Innovationen und neue Anlagen zu fördern". Dazu ist geplant, die "bestehenden Verwertungsanforderungen für Verpackungsabfälle spürbar" anzuheben. Die bisherigen Vorgaben zur Recyclingquote würden "in aller Regel deutlich übererfüllt".

Die Bundesregierung will zudem auch Anreize in der Verpackungsproduktion setzen. Künftig sollen sich die Beteiligungsentgelte an den jeweiligen Systemen nicht mehr überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit und weiteren nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien.

Festgehalten wird an der grundsätzlich getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Letzteres liegt in kommunaler Verantwortung. Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit den dualen Systemen entscheiden zu können, eine einheitliche Wertstoffsammlung "von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff" durchzuführen. Bereits bestehende Kooperationen sollen damit fortgeführt und neue ermöglicht werden. Zudem soll eine sogenannte Zentralle Stelle zur Marktüberwachung eingerichtet werden.