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VERBRECHEN : Die Beute wird nun eingezogen

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
1 Min

In vielen Ländern ist es längst gang und gäbe, jetzt wird es auch in Deutschland leichter, die Beute von Verbrechern einzuziehen. Nach dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (18/9525, 18/11640), das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat, reicht die Feststellung des Gerichts, dass Vermögenswerte aus Verbrechen stammen, um sie zu konfiszieren. Bisher müssen sie dazu stets einem konkreten Verbrechen zugeordnet werden, was selten gelingt. Zudem sollen Verbrechensopfer im Strafverfahren aus dem eingezogenen Vermögen entschädigt werden. Bisher müssen sie dazu oft den Täter zivilrechtlich verklagen. Dies ist nicht nur kompliziert, es besteht auch das Risiko, dass nichts zu holen ist und die Opfer auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben. Soweit die eingezogen "Taterträge" nicht an Verbrechensopfer zurückgegeben werden, sollen sie beim Staat verbleiben. Experten gehen in Schätzungen von Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe aus.

Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass damit insbesondere für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ein neues rechtliches Instrument zur Verfügung stehe. Sie hatten gegenüber dem Regierungsentwurf den Katalog der Straftaten, bei denen das Gesetz zur Anwendung kommt, noch um Delikte wie Prostitution und Steuerhehlerei erweitert. Linke und Grüne begründeten ihre Ablehnung auch damit, dass die überlastete Strafjustiz kaum in der Lage sein werde, die Novelle umzusetzen.