Piwik Webtracking Image

recht : Gefahren für den Rechtsstaat

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Der Gesetzentwurf (18/11161) zur "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" kommt bei Sicherheits- und Rechtsexperten unterschiedlich gut an. Während die Polizei den Entwurf vergangene Woche bei einer Anhörung im Rechtsausschuss lobte, kam teils heftige Kritik von Juristen. Der Entwurf definiert Attacken auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte als "Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt" und Übergriffe auf Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste als "Angriff auf die öffentliche Sicherheit". So sollen Polizisten bei jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen. Dementsprechend sollen die Strafvorschriften verschärft werden.

Sascha Braun von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) berichtete in der Anhörung von einer Zunahme der Übergriffe auf Polizisten. Was jetzt als Vorlage auf dem Tisch liege, habe seine Organisation lange gefordert. Die "Kollegen auf der Straße" nähmen intensiv wahr, dass sich die Politik ihnen nun zuwende. Bisher sei der Eindruck gewesen, dass Anzeigen von Polizisten "im Flaschenhals der Justiz stecken bleiben". Nun hätten sie die Hoffnung, dass es durch die vorgesehene Mindeststrafe von drei Monaten "künftig zur Verhandlung kommt". Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), ergänzte, wenn Polizisten Opfer von Gewalt würden, verzichteten sie oft auf eine Anzeige, "weil es sich doch nicht lohnt". Er schlug vor, als neues Tatbestandsmerkmal die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" aufzunehmen, denn oft würden Polizisten auch bedroht.

Der Strafrichter Ruben Franzen von der Neuen Richter Vereinigung warnte hingegen vor einer "Gefahr für den Rechtsstaat" durch diese Sonderstellung der Polizei. Auch bezweifelte er die Wirksamkeit der Novelle. Übergriffe gegen die Polizei würden meist von alkoholisierten und emotionalisierten Menschen verübt. Sie seien durch höhere Strafen nicht aufzuhalten. Eher trage das Gesetz zur Eskalation bei. Der Kölner Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel forderte, die Ausgestaltung des neuen Strafrechtsparagrafen 114 müsse präziser gefasst werden, um eine einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Nach Ansicht der Hamburger Strafrechtlerin Dorothea Magnus ist der "Autoritätsverlust staatlicher Organe" mit dem Entwurf "nicht aufzuhalten". Peter Stützle