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rechT II : Hinterbliebene bekommen Geld

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
1 Min

Wenn ein Mensch durch das Verschulden eines anderen ums Leben kommt, sollen nahestehende Personen künftig vom Verursacher ein Hinterbliebenengeld verlangen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/11397) der Koalitionsfraktionen vor, den der Bundestag vergangene Woche einstimmig verabschiedet hat.

Bisher können Hinterbliebene nur dann Schmerzensgeld vom Verursacher des Todes eines Angehörigen verlangen, wenn sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung als Folge des Todesfalls, ein sogenannter Schockschaden, medizinisch nachweisen lässt. Das nun verabschiedete Gesetz sieht dagegen "im Fall der fremdverursachten Tötung für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen" vor. Durch die Formulierung vom "besonderen persönlichen Näheverhältnis" soll sichergestellt werden, dass nicht ausschließlich engste Verwandte oder Verpartnerte Anspruch auf das Hinterbliebenengeld erheben können, sondern auch andere Personen, denen der Todesfall besonderes seelisches Leid bringt.

Einen wortgleichen Gesetzentwurf (18/11615), der Bundesregierung erklärte der Bundestag nach seiner Zustimmung zur Vorlage der Koalitionsfraktionen für hinfällig.

Der Bundesrat hatte einige Einwendungen erhoben, die den Bundestag aber nicht überzeugten. Der Gesetzentwurf passierte schließlich ohne Änderungen und mit Zustimmung aller Fraktionen die Fachausschüsse und auch das Plenum. pst