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landwirtschaft : Nerzhalter mit letzter Frist

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag für gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung sowie für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere gestimmt. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linken bei Ablehnung der Grünen nahm der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12085) an. Ziel der Vorlage ist es, die zukünftige Pelztierhaltung zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, aber eine an den Bedürfnissen der Pelztiere und zugleich an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haltung in Deutschland nicht mehr zu ermöglichen. Für bestehende Nerzhaltungen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese werde ungültig, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis beantragt wird. Des Weiteren soll mit dem Entwurf verboten werden, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich. Darüber hinaus soll das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Zur Begründung heißt es, mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer sei kein erhöhtes BSE-Risiko zu erwarten..