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Gedenken : Mütter des Grundgesetzes geehrt

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat Liegenschaften nach den Politikerinnen Helene Weber und Elisabeth Selbert benannt. Die Namensgebung erfolgte am 23. Mai, dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes. Das Parlament folgte damit einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammer (CDU), um die politische Lebensleistung der beiden Frauen, ihren Widerstand gegen die Nationalsozialisten und ihren Kampf für die Gleichberechtigung von Männer und Frauen zu würdigen.

Die 1881 geborene Helene Weber war Mitglied der Weimarer Nationalversammlung, des Reichstages und eine der wenigen Abgeordneten der Zentrumspartei, die sich bis zuletzt in der Fraktion dafür einsetzte, Hitlers Ermächtigungsgesetz zu verhindern. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie als CDU-Vertreterin in den Parlamentarischen Rat gewählt und war eine der Frauen, die an der Entstehung des Grundgesetzes mitwirkten. Sie war von 1949 bis zu ihrem Tod 1962 Bundestagsabgeordnete.

Die 1896 geborene Juristin und Sozialdemokratin Elisabeth Selbert schaffte es gegen den Willen der Nationalsozialisten, als Anwältin am Oberlandesgericht Berlin zugelassen zu werden, nachdem sie 1933 erfolglos für den Reichstag kandidiert hatte. Als Mitglied des Parlamentarischen Rates setzte sie 1949 den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz durch. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie in drei Legislaturperioden Mitglied des Hessischen Landtags.