Piwik Webtracking Image

Bau : Gemeinschaftsaufgabe abgelehnt

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

Die Linke ist mit ihrer Forderung gescheitert, dem Bund auch nach 2019 die Förderung sozialen Wohnungsbaus zu ermöglichen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (18/11169) wurde am Freitag bei Enthaltung der Grünen mit Stimmen der Union und SPD abgelehnt. Die Koalition folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/12901). In dem Antrag hatte die Fraktion die Bundesregierung dazu aufgerufen, mit den Ländern eine Regelung zu finden, um die soziale Wohnraumförderung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Länder die alleinige Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung. Ganz raus ist der Bund aber noch nicht: Bis einschließlich 2019 überweist er den Ländern so genannte Kompensationszahlungen. Seit 2016 betragen diese 1,018 Milliarden Euro. 2017 und 2018 sollen jeweils 1,518 Milliarden Euro fließen. Die Linken-Fraktion argumentiert, dass die Länder nach 2019 nicht allein in der Lage sein werden, diese Aufgabe zu stemmen. Dazu bedürfe es weiterhin finanzieller Unterstützung durch den Bund. Zudem kritisiert die Fraktion, dass die Länderverantwortung nicht zielführend sei. Die Reform habe zu einem "enormen Rückgang der Anzahl an Sozialwohnungen" geführt. Ohne Mitwirkungsrechte verliere der Bund zudem die Möglichkeit, "Einfluss auf die Förderbedingungen zu nehmen", etwa bei der Belegungsbindung, heißt es in dem Antrag.

Union und SPD wiesen darauf hin, dass die Länder das Ansinnen abgelehnt hätten. Die SPD zeigte sich aber grundsätzlich offen für eine neue Gemeinschaftsaufgabe. Die Grünen forderten als einen Weg zu mehr Sozialwohnungen die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit. Beim Thema Gemeinschaftsaufgabe bestehe noch Diskussionsbedarf. scr