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sICHERHEITSGESETZE : Im Kampf gegen Terror und Verbrechen

Zahlreiche Neuregelungen seit 2013

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

Als der Bundestag im Mai das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (18/11546, 18/12415) verabschiedete (siehe auch Beitrag links), zog er dabei auch Konsequenzen aus dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vom Dezember 2016. Dass der Attentäter Anis Amri, obwohl den Behörden hinreichend bekannt, nicht vorher in Abschiebehaft genommen war, resultierte offenbar auch aus der Erwartung, dass er nicht innerhalb von drei Monaten hätte abgeschoben werden können. Die Abschiebehaft hätte damit geltendem Recht widersprochen. Diese Dreimonatsfrist hob der Gesetzgeber nun auf, jedenfalls für Ausländer, von denen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit" ausgeht.

Auch können solche Ausländer durch die Neuregelung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden - ein Instrument, dessen Einsatz mit zwei weiteren im Mai verabschiedeten Gesetzen ebenfalls erweitert wurde, nämlich bei der "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/11163, 18/12076) und der "Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern" (18/11162, 18/12155). Während im ersten Fall - mit präventiver Stoßrichtung - dem BKA ermöglicht wird, Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, zum Tragen einer solchen Fußfessel zu verpflichten, soll die zweite, dem repressiven Bereich zugerechnete Neuerung, den Fußfessel-Einsatz bei Haftentlassenen aus dem Terrorumfeld ermöglichen.

Nicht zuletzt unter dem Eindruck der zahlreichen Terroranschläge in den vergangenen Jahren war die Debatte über neue Sicherheitsgesetze auch in der zurückliegenden Wahlperiode ein Dauerbrenner; gegen die Kritik der Opposition setzte Schwarz-Rot seine Vorhaben durch. Das war etwa bei der 2014 verabschiedeten Novelle des Antiterrordatei-Gesetzes (18/1565, 18/2902) so, mit der das Gesetz an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst sowie eine "erweiterte Datennutzung im Rahmen konkreter Projekte" ermöglicht wurde. Das galt nicht minder ein Jahr später für die heftig umstrittene Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, bei der anlasslos und verdachtsunabhängig Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürger für zehn Wochen gespeichert werden (18/5088, 18/6391). Ebenfalls 2015 wurden Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen, die hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurden, um weitere fünf Jahre verlängert (18/5924, 18/6579). Danach können deutsche Nachrichtendienste weiterhin zur Terrorismusbekämpfung Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einholen. Schon zuvor, im Frühjahr 2015, hatte der Bundestag Gesetzentwürfe zur Verschärfung des Terror-Strafrechts (18/4087, 18/4705) und zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises (18/3831, 18/4280, 18/4706) gebilligt, mit denen der Ausreise gewaltbereiter Islamisten aus Deutschland Richtung Syrien oder Irak zur Terrormiliz "Islamischer Staat" ein Riegel vorgeschoben werden sollte.

2016 folgte das "Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (18/8702, 18/8917), mit dem unter anderem das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten befugt wurde. Eine ebenfalls 2016 beschlossene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752, 18/10493), mit der das Sicherheitsniveau im Luftfracht-Bereich erhöht werden sollte, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein "Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot" für Flugzeuge. Das "Fluggastdatengesetz" (18/11501, 18/12080) verabschiedete das Parlament dann im April 2017. Danach werden Fluggastdaten zur "Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität" bis zu fünf Jahre gespeichert und können unter den EU-Staaten ausgetauscht werden. Zeitgleich beschloss der Bundestag die schon erwähnte "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes", das der Polizei eine "grundlegende Modernisierung ihrer IT-Struktur" bescheren soll.

In der vorletzten Sitzungswoche der Legislaturperiode schließlich brachte die Koalition im Juni noch ein Gesetz durch das Parlament, das den Einsatz von Spionagesoftware ermöglicht, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abfangen und unbemerkt die Speicher ihrer Rechner durchleuchten zu können (18/11277, 18/12785): Per Online-Durchsuchung können Computer oder Mobiltelefone nach Hinweisen auf Straftaten durchleuchtet werden; bei der Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) werden Mitteilungen schon vor ihrer Verschlüsselung im Rechner des Absenders gelesen.