Piwik Webtracking Image

Rente : Immer auf der Tagesordnung

Die Große Koalition hat Einiges auf den Weg gebracht. Ungelöst bleibt aber die Mindestrente für Geringverdiener

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

Andrea Nahles (SPD) war kaum im Amt, da präsentierte die Bundesarbeitsministerin der Öffentlichkeit Ende Januar 2014 ihren ersten großen Aufschlag: das Rentenpaket. Bis zu dessen Verabschiedung im Mai 2014 diskutierte gefühlt die halbe Republik darüber, ehemalige Bundeskanzler (Schröder, SPD) und Rentenminister (Blüm, CDU) inklusive. Seitdem ist es keineswegs ruhiger geworden um das Thema. Zum einen verabschiedete der Bundestag einige Renten-Neuerungen. Zum anderen legte Andrea Nahles, gewissermaßen außerparlamentarisch, ihre Vorstellungen für ein umfassendes Rentenkonzept vor und löste damit Ende 2016 eine breite Debatte aus.

Erst in der letzten Sitzungswoche des Bundestages sorgte - wieder einmal - eine Studie zum Thema Altersarmut für Aufsehen, diesmal verfasst im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Demnach steigt bis zum Jahr 2036 die Altersarmut deutlich. Jeder fünfte 67-Jährige werde dann von Armut bedroht sein, heißt es darin. Die Diskussion über die richtigen Konzepte gegen Altersarmut wird wahrscheinlich auch den kommenden Wahlkampf bestimmen.

Die Frage der gerechten Entlohnung jahrzehntelanger Arbeit im Alter spielte aber auch in den rentenpolitischen Beschlüssen des aktuellen Bundestages eine zentrale Rolle, wenn auch die Oppositionsfraktionen bezweifelten, dass die Koalition die richtigen Antworten darauf gefunden hat.

Rentenpaket Die erste Antwort der Großen Koalition war das Rentenpaket, dessen Kern die Rente mit 63 und die sogenannte Mütterrente ist. Die Rente mit 63 besagt: Wer 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Anspruch auf die Rente mit 63 hat, wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist. Später Geborene müssen wieder Abzüge in Kauf nehmen, denn die Altersgrenze steigt schrittweise auf 65 Jahre. Konkret heißt das: Für alle 1964 oder später Geborenen liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder bei 65 Jahren. Bis Ende 2015 stellten rund 450.000 Menschen einen Antrag auf Rente mit 63.

Wurde der SPD vorgeworfen, mit der Rente mit 63 Klientelpolitik zu betreiben, so musste sich die CSU diesen Vorwurf bei der Mütterrente gefallen lassen. Mit dem Unterschied, dass der Kreis der Profiteure wesentlich größer ist. Fast zehn Millionen (vorwiegend) Frauen bekommen für vor 1992 geborene Kinder nun einen zusätzlichen Rentenpunkt gutgeschrieben. Damit erhalten die Mütter dieser Kinder aber immer noch einen Rentenpunkt weniger als jene von nach 1992 geborenen Kindern, denn für diese gibt es drei Rentenpunkte.

Erwerbsminderungsrente Aller Kritik über das milliardenschwere Projekt zum Trotz: Union und SPD hatten mit dem Rentenpaket, zu dem auch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und bei Reha-Leistungen gehören, zentrale Versprechen ihres Koalitionsvertrages umgesetzt. Mit den Regeln zur Erwerbsminderungsrente waren Union und SPD jedoch offenbar nicht zufrieden. Sie besserten noch einmal nach: Nachdem sie die sogenannte Zurechnungszeit 2014 von 60 auf 62 Jahre verlängert hatten, beschlossen sie im Mai 2017 eine erneute, schrittweise Verlängerung auf das vollendete 65. Lebensjahr. Das bedeutet: Geht jemand mit 50 Jahren in die Erwerbsminderung, so wird bei der Rentenberechnung so getan, als hätte er zu seinem Durchschnittsverdienst bis 65 Jahre weitergearbeitet.

Renteneinheit Ebenfalls im Mai brachte der Bundestag nach jahrelanger Debatte ein anderes Reformpaket auf den Weg: ein bundesweit einheitliches Rentenrecht. Damit endet die nach der Wiedervereinigung eingeleitete getrennte Rentenberechnung für ostdeutsche Verdienste, mit dem damals die deutlich niedrigeren Löhne bei der Rentenberechnung teilweise ausgeglichen werden sollten. Diese Höherbewertung ostdeutscher Einkommen bei der Rentenberechnung fällt nun schrittweise bis zum Jahr 2025 weg. Gleichzeitig soll der Rentenwert (Ost) 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden, bis er 2024 das Westniveau erreicht hat.

Flexi-Rente Zu den Vorhaben des Koalitionsvertrages gehörte auch, flexiblere Übergänge in die Rente zu schaffen. Im Oktober 2016 verabschiedete der Bundestag deshalb das Gesetz zur "Flexi-Rente". Die Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen, wurden flexibilisiert. Zu den Neuerungen gehört auch, dass jemand, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten kann, um damit seinen Rentenanspruch zu erhöhen.

Mindestrente Ein Thema steht weiter ungelöst auf der politischen Agenda: die Frage einer besseren Alters-Mindestsicherung für Geringverdiener. Im Koalitionsvertrag war von einer "solidarischen Lebensleistungsrente" die Rede. An dieser hatte sich schon Nahles Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) die Finger verbrannt und auch unter Nahles konnte mit der Union kein Kompromiss dazu gefunden werden. Bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung das Thema wieder vertagt.