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DIGITALES : Störungsfreies Netz für alle

24.07.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
1 Min

Es war eine Einigung auf den letzten Drücker: Unmittelbar vor der Sommerpause verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesnovelle, die öffentliche Hotspots in Deutschland erleichtern soll (18/12202, 18/12496). Damit wird die sogenannte Störerhaftung weitgehend abgeschafft. Betreiber von kabellosen Internetzugängen sollen nicht mehr haften müssen für das Verhalten ihrer Nutzer. "Wir sind über Jahre Entwicklungsland gewesen und das ändern wir heute", bemerkte der SPD-Abgeordnete Marcus Held in der Debatte im Bundestag.

Vorausgegangen waren jahrelange Auseinandersetzungen im Spannungsfeld zwischen einem Bekenntnis zur Digitalisierung und Sorgen vor rechtlichen Fallstricken sowie Urheberrechtsstreitigkeiten. Zuletzt war es der Europäische Gerichtshof, der von Deutschland Nachbesserungen an der bestehenden Rechtslage anmahnte und den finalen Schub für ein ergebnisorientiertes Arbeiten der Fraktionen gab.

Im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" stellt die Bundesregierung klar, dass Hotspot-Betreiber künftig weitgehend von der Kostentragungspflicht befreit werden, vor allem bei Abmahnungen. Auch sind sie nicht verpflichtet, Nutzer zu registrieren, dürfen dies aber auf freiwilliger Basis tun. Vor allem Vertreter aus Tourismus und Wirtschaft hoffen nun auf Impulse; sie hatten immer wieder auf die Rückständigkeit Deutschlands bei der digitalen Ausstattung verwiesen, gerade auch unter Verweis auf Nachbarländer.