Wahlergebnis verkündet
In der Nacht vom 24. auf den 25. September verkündete um 5.25 Uhr Bundeswahlleiter Dieter Sarreither das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2017. Das amtliche Endergebnis wird voraussichtlich am 12. Oktober in einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses unter Vorsitz Sarreithers bekannt gegeben.
Neue Fraktionen tagen
Vergangene Woche sind die sechs im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erstmals zu Sitzungen zusammengekommen. Union, SPD, AfD und FDP wählten dort ihre Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer. Die Abgeordneten der Linken werden dies voraussichtlich am 17./18. Oktober tun, die der Grünen voraussichtlich am 10. Oktober. Rechtlich gesehen handelt es sich bei den neu gebildeten Fraktionen um sogenannte Vor-Fraktionen. Denn erst nach Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses und mit der Konstituierenden Sitzung des Parlaments beginnt die Mitgliedschaft der gewählten Kandidaten im Bundestag. So legt es das Bundeswahlgesetz in Paragraf 45 fest.
Vor-Ältestenrat trifft sich
In dieser Woche trifft sich erstmal der sogenannte Vor-Ältestenrat. Das informelle Gremium besteht aus dem amtierenden Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) sowie Vertretern der neu im Bundestag vertretenen Fraktionen. Der Vor-Ältestenrat bereitet die Konstituierende Sitzung vor, klärt die Sitzordnung im Plenarsaal und weitere organisatorische Fragen des Parlamentsbetriebes. Personell ist der Vor-Ältestenrat deutlich kleiner als der reguläre Ältestenrat, der sich nach der Konstituierenden Sitzung bildet. Dieser besteht nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung (Paragraf 6) aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Das Gremium unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung seiner Geschäfte und vermittelt zwischen den Fraktionen, etwa wenn es um den parlamentarischen Arbeitsplan geht.
Konstituierende Sitzung
Der 19. Deutsche Bundestag muss sich gemäß Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 2) spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren, also bis zum 24. Oktober. Eröffnet wird die Konstituierende Sitzung durch den Alterspräsidenten. Das Amt bekleidet nach geltender Geschäftsordnung der dienstälteste Abgeordnete, und nicht mehr wie zuvor der nach Lebensjahren älteste. In der neuen Legislaturperiode wäre das Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der dem Bundestag seit 45 Jahren angehört.
Schäuble soll aber selbst neuer Präsident des Bundestages werden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass er dem FDP-Politiker Hermann Otto Solms, der knapp 33 Dienstjahre vorzuweisen hat, den Vorsitz zu Beginn der Sitzung überlässt.
Der Alterspräsident leitet die Konstituierende Sitzung bis zur Wahl des Bundestagspräsidenten, der dann den Vorsitz übernimmt. Anschließend gibt sich das Parlament eine Geschäftsordnung und wählt die stellvertretenden Bundestagspräsidenten. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht die Wahl von mindestens einem Vizepräsidenten pro Fraktion vor.
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