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OPPOSITION : Hürden zählen

Um Minderheitenrechte durchzusetzen, wären Sozialdemokraten und Linke bei einer Jamaika-Koalition auf Zusammenarbeit angewiesen

30.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
5 Min

Die Erleichterung ist vernehmlich: Endlich wieder eine Opposition, hieß es in der vergangenen Woche nach einer lebhaften Debatte zur Geschäftsordnung in der Konstituierenden Sitzung des Bundestages. Nach vier Jahren Großer Koalition, während derer den kleinen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf die Legislaturperiode begrenzt eigens Sonderreglungen zugestanden wurden, um ihnen überhaupt ein Mindestmaß an Rechten zur Kontrolle der Regierung einzuräumen, scheinen die Verhältnisse nun wieder klarer: Einem sich womöglich abzeichnenden Jamaika-Bündnis mit 393 Stimmen im Plenum steht nun eine zwar disparate aber der Größe nach kraftvolle Opposition der Fraktionen von SPD, Die Linke und AfD mit zusammen 314 Stimmen, nebst zwei fraktionslosen Abgeordneten, gegenüber. In der vergangenen Legislaturperiode lag das Kräfteverhältnis zwischen Koalition und Opposition bei 80:20 - und das hatte Folgen für die politische Diskussionskultur im Land. Häufig wurde kritisiert, dass der Bundestag nicht mehr Arena für den politischen Schlagabtausch sei, sich diese Bühne etwa in der Flüchtlingspolitik verlagert habe in soziale Netzwerke, in denen keine parlamentarischen Regeln wirksam sind, und oft genug nicht einmal die Regeln des respektvollen Umgangs mit politisch Andersmeinenden zu gelten scheinen.

Hauptaufgabe einer Opposition ist die Kontrolle der Regierung. In einer parlamentarischen Demokratie zeichnet zwar das Parlament insgesamt für die Regierungskontrolle verantwortlich, doch in der Praxis herrscht eine klassische Rollenverteilung. Während die Mehrheitsfraktion oder -fraktionen der Regierung und ihren Zielen die nötige parlamentarische Mehrheit sichern, liegt die Kontrollfunktion eher bei der Opposition. Im Bundestag steht ihr dafür eine ganze Palette an Instrumenten zur Verfügung, um der Regierung auf den Zahn zu fühlen. Jedoch sind wichtige Rechte durch das Grundgesetz und durch die Geschäftsordnung des Bundestages an Mindestvoraussetzungen geknüpft. So liegt das Quorum für eine Normenkontrollklage, eine Subsidiaritätsklage, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquete-Kommission sowie die Ansetzung einer öffentlichen Anhörung in den Fachausschüssen bei einem Viertel aller Abgeordneten.

Über der Normenkontrollklage können Abgeordnete erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheidet, ob Gesetze im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Bei einer Subsidiaritätsklage wiederum können Abgeordneten vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen, wenn sie die Subsidiarität in der EU-Gesetzgebung verletzt sehen. Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses schließlich, häufig als "schärfstes Schwert" der Opposition bezeichnet, regelt das Grundgesetz in Artikel 44: "Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen (...)."

Schwelle Die einzige Fraktion, die aus eigener Kraft über die wichtige Schwelle von 25 Prozent kommt, ist die Unionsfraktion - ihre Abgeordneten machen mehr als ein Drittel aller Stimmen im Plenum aus. Setzt man nun voraus, dass sich Union, Liberale und die Grünen am Ende doch auf eine Jamaika-Koalition verständigen können, dann stellen die Sozialdemokraten als zweitgrößte Kraft die größte Oppositionsfraktion im Bundestag. Allerdings fehlte den SPD-Abgeordneten für das Quorum von einem Viertel aller Abgeordneten (das wären 178 Abgeordnete) ganze 25 Stimmen. Soll heißen: In wichtigen Fragen wie der Einberufung von Untersuchungsausschüssen sind die Sozialdemokraten angewiesen auf die punktuelle Zusammenarbeit mit einer anderen Oppositionskraft. Da Spitzenvertreter aller "etablierten" Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD im Parlament ausschließen, ist das nach Lage der Dinge die Fraktion Die Linke. Wenn man in Rechnung stellt, dass sich die Linkspartei ihrem Selbstverständnis nach auch als Antwort auf die heftig kritisierte Agenda 2010 der Sozialdemokraten versteht, dürfte das keine ganz einfache Konstellation sein. Carsten Schneider, der neue Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Sozialdemokraten, gab sich Anfang Oktober gelassen: Die SPD werde mit der Linken "professionell kooperieren - da, wo es notwendig ist". Die damals noch amtierende Amtskollegin in der Linksfraktion, Petra Sitte, zeigte sich schon skeptischer, hielt es aber für sinnvoll, über "inhaltliche Schnittstellen" den gegenseitigen Zugang auszubauen.

Eine solche Schnittstelle könnte eines Tages das Interesse sein, eine Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abzulösen. Das ist von heute aus besehen politisch unwahrscheinlich, wäre mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse aber rechnerisch auch nicht unmöglich. Nach Artikel 67 Grundgesetz kann der Bundestag dem Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit, also der Mehrheit aller Abgeordneten, das Misstrauen aussprechen und einen neuen Kanzler wählen. Der Antrag für ein solches konstruktives Misstrauensvotum muss laut Geschäftsordnung des Bundestags von mindestens einem Viertel aller Abgeordneten eingebracht werden. Gleiches gilt für den Antrag auf Wahl eines neuen Bundeskanzlers, wenn eine Vertrauensfrage des Kanzlers nach Artikel 68 Grundgesetz gescheitert ist.

Bei einer anderen Hürde kommen aber Sozialdemokraten und Linke selbst zusammen nicht auf einen grünen Zweig: So muss der Bundestagspräsident das Parlament gemäß Artikel 39 Absatz des Grundgesetzes einberufen, wenn dies ein Drittel aller Abgeordneten verlangt. Das ist zum Beispiel dann relevant, wenn außerhalb von Sitzungswochen über dringende Fragen beraten und entschieden werden muss. Zusammen stellen SPD-Fraktion und Linke in der Opposition nur gut 31 Prozent aller Abgeordneten - immer gemäß dem Fall, es kommt zu einer Jamaika-Koalition. Und die neu in den Bundestag eingezogene AfD? Sie will unter anderem die Hürden für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen besonders niedrig legen - auf 65 Abgeordnete, das entspricht nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Geschäftsordnung (19/5) scheiterte in der Konstituierenden Sitzung an der geschlossenen Ablehnung der anderen Fraktionen.

In der Sitzung drehte sich die Diskussion aber auch noch um ein weiteres Instrument der Kontrolle: Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es Vorschläge für eine Reform der Fragestunde und der Befragung der Bundesregierung. Die Fraktionen von SPD und Die Linke forderten nun in ihren Änderungsanträgen (18/7; 18/8), dass künftig die Parlamentarier festlegen, wozu die Regierung befragt werden soll und dass sich die Bundeskanzlerin außerdem in der Regierungsbefragung viermal jährlich den Fragen der Abgeordneten zu stellen habe. (siehe auch Beitrag auf Seite 3). Carsten Schneider (SPD) sagte in der Debatte der Parlamentarischen Geschäftsführer, dass diese Meilensteine ohne "Blockade der Union" längst beschlossen worden seien.

Fragerecht Jan Korte (Die Linke) sagte: "Was wirklich nicht geht, ist, dass es eine Befragung der Bundeskanzlerin lediglich in der Bundespressekonferenz gibt." Offen für Reformdiskussion, wenngleich skeptischer äußerte sich Michael Grosse-Brömer (CDU): Auch die Union wolle eine "lebendige und informative Regierungsbefragung". Das Fragerecht müsse "aber Instrument der parlamentarischen Kontrolle bleiben" und nicht Oppositionsbühne werden. Marco Buschmann (FDP) störte sich an dem Versuch, "in der konstituierenden Sitzung in ein komplexes Regelwerk einzusteigen, ohne vernünftige Beratung, ohne Austausch, ohne Arbeit am Detail leisten zu können". Das sah Britta Haßelmann (Grüne) genauso: "Ich fände es toll, wir berieten das zeitnah und in Ruhe." Die Anträge wurden mit den Stimmen von Union, FDP und Grünen in den Ältestenrat überwiesen gegen das Votum von SPD, AfD und Linken, die eine Abstimmung in der Sache gewünscht hatten.