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HAUSHALT : Nachtrag 2016 vertagt

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Beschluss zum Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 vertagt. Die Vorlage (18/10500, 18/10807) wurde mit Stimmen von CDU/CSU und SPD zurück an den Haushaltsausschuss überwiesen. Dieser hatte bereits am Vortag eine Vertagung des Beschlusses mit Koalitionsmehrheit durchgesetzt. Dass der Haushaltsentwurf überhaupt zur zweiten und dritten Beratung aufgesetzt wurde, liegt in der Geschäftsordnung des Parlaments begründet. Diese sieht eine kurzfristige Aufsetzung von Nachtragshaushalten vor, wenn der Bundesrat zu dem Entwurf Stellung genommen hat, selbst wenn kein Ausschussbeschluss vorliegt.

Hintergrund der Vertagung sind Diskussionen innerhalb der Koalition über den Umgang mit weiteren Überschüssen aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 6,2 Milliarden Euro. Während die Union vor allem Schulden abbauen will, drängen die Sozialdemokraten auf Investitionen.

Unstrittig zwischen den Koalitionspartnern ist, dass, wie im Entwurf vorgesehen, 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen bereitgestellt werden sollen. Die Kommunen sollen damit Schulinfrastrukturen sanieren. Voraussetzung für den Abruf der Mittel ist eine Grundgesetzänderung, die im Rahmen der Neujustierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geplant ist. Das entsprechende Gesetzespaket soll in nächsten Sitzungswoche in den Bundestag eingebracht werden.