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Umwelt : Auf dem Platz wird's lauter

Richtwerte in den Ruhezeiten für Sportanlagen werden erhöht. Kinderlärmprivileg gefordert

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
4 Min

Die Trainerin, die ihre Spielerinnen zusammenstaucht; die Sportler, die sich Kommandos über den Platz rufen; die Fans, die jubeln und feiern - gern auch nach dem Spiel. Rund um Tartanbahnen, Fußballfelder und Tennisplätze kann es mal lauter werden. Doch der Jubel, der manchen Sportler zur Höchstleistung antreibt, treibt manchen Nachbarn zur Weißglut - oder gleich vor den Kadi. Konflikte um den Lärmschutz rund um Sportanlagen setzen den Vereinen nach eigenen Angaben kräftig zu: Trainings- und Spielzeiten auf den Anlagen werden eingeschränkt, entsprechend weniger Mannschaften können aufgestellt werden, bei einigen Vereinen müssen Mitgliedsanträge abgelehnt werden. Vergangenen Donnerstag stimmt der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU und SPD einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483, 18/11006) zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Solva) zu, der das Lärmschutzniveau rund um Fußballplätze und Co. zugunsten des Sportes reduziert. Grüne und Linke enthielten sich.

"Sportangebote gehören in die Mitte unserer Gesellschaft, auch in den Ballungsräumen", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bei der abschließenden Debatte. Die Verdichtung in den Städten habe in den vergangenen Jahren zunehmend zu Lärmschutzkonflikten geführt, auf die nun mit der Verordnung reagiert werde. Hendricks stellte aber auch klar: Wirksamer Lärmschutz werde weiterhin garantiert. Aus Sicht des Sportes hätte mehr gemacht werden können, doch es müsse die Balance gewahrt werden, betonte die Ministerin mit Blick auf die Interessen der Anwohner.

Höhere Richtwerte Der Verordnungsentwurf sieht konkret Änderungen der Immissionsrichtwerte in den Ruhezeiten vor. Diese Richtwerte liegen bislang fünf Dezibel unter denen, die außerhalb der Ruhezeiten gelten. Abends gilt das zwischen 20 und 22 Uhr und sonn- und feiertags zusätzlich von 13 bis 15 Uhr. Nach dem Verordnungsentwurf soll diese Reduzierung aufgehoben werden. Nur für die morgendliche Ruhezeit gilt der strengere Richtwert fort. Fünf Dezibel mit großer Wirkung: Der Nutzungszeitraum der Sportanlagen werde in den Ruhezeiten nun um das Dreifache verlängert, führte Hendricks aus.

Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten sollen aber erhalten werden. Damit soll es weiterhin nicht möglich sein, lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon zu verrechnen. "Hierdurch können unzumutbare Lärmzunahmen zulasten der Nachbarn vermieden werden", schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

Altanlagenbonus Eine weitere Änderung betrifft den sogenannten Altanlagenbonus für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder ohne Genehmigung errichtet werden konnten. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den "Altanlagenbonus" nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung erlaubt.

In diesem Bereich habe es häufig Auseinandersetzungen gegeben, die Regelung schaffe Rechtsklarheit, sagte Karsten Möring (CDU). Mit der Verordnung sei eine "sehr gute Lösung" gelungen. Möring betonte, dass die neuen Richtwerte eindeutig unter jeglicher Schwelle von gesundheitlicher Beeinträchtigung lägen. Natürlich könne Sportlärm für Anwohner "lästig" sein, aber in der Abwägung spräche neben der sozialen auch die gesundheitsfördernde Funktion für den Sport. "Die zusätzliche Belastung ist gering, vertretbar und richtig. Sie trifft niemanden übermäßig", sagte Möring.

Auch Ulli Nissen (SPD) hob die besondere Bedeutung des Sports hervor. Ein gutes und vielfältiges Angebot auch in zentraler Lage sei wichtig. Die Auseinandersetzungen um Lärm hätten den Vereinen aber viele Probleme bereitet, sagte die Sozialdemokratin. Mit der Verordnung gelänge es, Rechtssicherheit herzustellen. Es sei eine "deutliche Verbesserung". Allerdings müsse es auch in der Stadt mal ruhig sein, sagte Nissen. Forderungen, wie sie in der Anhörung zu der Verordnung erhoben wurden, nach einer Verkürzung der Nachtruhezeit, erteilte die Sozialdemokratin eine Absage. Sie könne nicht in Frankfurt für ein Nachtflugverbot ab 22 Uhr kämpfen und gleichzeitig für Sportlärm bis 23 Uhr eintreten.

Im Grundsatz fanden auch die Oppositionsfraktionen die Verordnung gut - nur eben nicht weit genug gehend. Birgit Menz (Die Linke) vermisste etwa ein Irrelevanz-Kriterium in der Verordnung, das den Umgang mit geringfügigen Überschreitungen erleichtern würde. Zudem bemängelte sie, dass der Altanlagenbonus nicht bis 2017 erweitert wird. Damit hätte man auch der infrastrukturellen Entwicklung in den neuen Bundesländern gerecht werden können, so Menz. Auch die Grünen kritisierten, dass Irrelevanzkriterium und erweiterter Altanlagenschutz fehlten. Peter Meiwald (Bündnis 90/Die Grünen) monierte zudem, dass in der neuen Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" (siehe Beitrag unten) mit 63 Dezibel höhere Richtwerte für Sportanlagen angesetzte werden sollen. Ein Fokus auf passiven Lärmschutz wäre zielführender gewesen.

Kinderlärm Grüne und Linke forderten zudem, das sogenannte Kinderlärmprivileg auch auf Sportanlagen zu übertragen. Ähnlich hatten sich auch Vertreter von Sportverbänden in der Anhörung geäußert. Nach dem im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankerten Privileg ist Kinderlärm, etwa auf dem Gelände von Kindertagesstätten oder Spielplätzen, keine "schädliche Umwelteinwirkung" und darf bei der Beurteilung von Immissionsgrenzen nicht herangezogen werden.

Es gebe keinen Grund, dies nicht auch auf Sportanlagen anzuwenden, sagte Meiwald. Während sich die Rednerinnen der SPD dafür durchaus offen zeigten, lehnten Unions-Vertreter den Vorstoß mangels Vollziehbarkeit ab. Die Unterscheidung von Kinderlärm und Nicht-Kinderlärm auf Sportanlagen sei nicht möglich, sagte Möring. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen (18/10859) sowie ein Lärmschutz-Antrag der Fraktion (18/4329) scheiterten an der Koalitionsmehrheit.