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Gesetze : Immer wieder mal Streit

Bedingungen für Familiennachzug und Einbürgerung

27.02.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
3 Min

Alles begann mit dem Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland 1961. Deutschlands Wirtschaft brauchte Arbeitskräfte. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 900.000 türkische Arbeitskräfte ins Land. Gleichzeitig kehrten in diesen Jahren auch 500.000 Gastarbeiter wieder in ihre Heimat zurück. Nach 1973 erfolgte die Zuwanderung aus der Türkei im Wesentlichen über Eheschließungen oder Familienzusammenführungen, zu einem geringeren Umfang über Asylverfahren.

Verweis auf »Stillhalteklausel« In Deutschland wird die Familienzusammenführung über das Aufenthaltsgesetz geregelt. Eine Gesetzesnovelle von 2007 bestimmte, dass die Zustimmung dazu an Sprachkenntnisse gebunden sein sollte. So mussten nachzugswillige Ehegatten für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nachweisen, dass sie sich in einfacher Sprache auf Deutsch verständigen können.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg von 2014 musste diese Praxis revidiert werden. Seitdem dürfen mangelnde Sprachkenntnisse kein dauerhaftes Hindernis mehr dafür sein, dass ausländische Ehepartner in Deutschland zusammen leben können. Wer sich ein Jahr lang ernsthaft bemüht, Deutsch zu lernen, erhält ein Einreisevisum zur Familienzusammenführung. Auf den Sprachnachweis wird auch verzichtet, "wenn es dem ausländischen Ehegatten nicht zugemutet werden kann, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse zu unternehmen", schrieb das Auswärtige Amt nach Verkündung des Urteils in einem Erlass. Geklagt hatte eine türkische Ehefrau, die als Analphabetin den, teils schriftlichen, Deutschtest nicht ablegen konnte. Nach Ansicht des EuGH verstieß der Sprachnachweis gegen die sogenannte Stillhalteklausel, die im Rahmen des Assoziationsratsbeschlusses mit der Türkei 1980 vereinbart wurde und Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit türkischer Staatsbürger verbietet.

Optionspflicht Als integrationspolitische Maßnahme war auch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 gedacht. Bis dahin galt das sogenannte Blutrecht. Deutscher war, wer einen deutschen Elternteil hatte. Für eine Einbürgerung musste man mindestens 15 Jahre in der Bundesrepublik gelebt haben.

Im Jahr 2000 wurde das Gesetz um das "Geburtsortprinzip" ergänzt: Wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht genießt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch für eine Einbürgerung wurde die vorausgesetzte Aufenthaltsdauer von 15 auf acht Jahre gesenkt. Seit 2008 müssen Einbürgerungskandidaten aber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und einen Einbürgerungstest bestehen.

Seit Ende 2014 dürfen Kinder ausländischer Eltern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, neben der deutschen auch dauerhaft die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten. Mit dem Wegfall der sogenannten Optionspflicht müssen sich die Kinder seither nicht mehr zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden, wenn sie sich bis zum 21. Geburtstag acht Jahre in der Bundesrepublik aufgehalten haben.

Wenn Türken sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, aber ihren türkischen Pass behalten möchten, müssen sie nachweisen, dass ihnen durch die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit in der Türkei unzumutbare Nachteile entstehen würden. Seit 2014 haben jeweils nur rund 17 Prozent der Türken, die sich in Deutschland haben einbürgern lassen, ihren türkischen Pass behalten. Weniger als ein Fünftel der türkischstämmigen Menschen in Deutschland besitzt zwei Pässe.

Die CDU hat mit einem Parteitagsbeschluss Ende 2016 zur Wiedereinführung der Optionspflicht die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft neu entfacht. Im Wahljahr 2017 wird das Thema auch so schnell nicht verschwinden.