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Arbeit : Folgenreicher Unterschied

30.04.2018
2023-08-30T12:34:28.7200Z
2 Min

Die Unterscheidung in befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund soll es nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht mehr geben. Statt dessen soll eine "generelle Regelung" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen werden, wonach eine befristete Anstellung maximal 24 Monate gestattet sein soll. In "besonderen Fällen" solle der Zeitrahmen überschritten werden dürfen, fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/1841). Dieser solle auch festlegen, dass Kettenbefristungen reduziert werden, indem eine "zeitliche Höchstgrenze" für die Befristung eingeführt wird, heißt es in dem Entwurf. Vergangene Woche wurde darüber in erster Lesung im Bundestag debattiert.

Norbert Kleinwächter (AfD) kritisierte, dass es zu viele Möglichkeiten gebe, einen Arbeitsvertrag sachlich begründet zu befristen, man also damit beliebig lang befristen könne. Fast alle befristeten Verträge seien auf diese Weise befristet, kritisierte er. Die Arbeitgeber bräuchten Flexibilität, aber eben nur bis zu einer bestimmten Grenze, sagte Kleinwächter.

Wilfried Oellers (CDU) wandte ein, er verstehe das Ziel des Entwurfes nicht, da dieser den Status quo anders formuliert darstelle. Er rechnete vor, dass die Zahl befristeter Verträge rückläufig sei. Nicht nur die Arbeitnehmer bräuchten aber mehr Möglichkeiten für Flexibilität, sondern auch die Arbeitgeber, so Oellers.

Ähnlich argumentierte Till Mansmann (FDP): "Das Kernproblem ist, dass man große Mühe hat, herauszufinden, welchen Mechanismus Sie sich vorstellen, um die in der Tat vorkommende Verkettung von befrsiteten Arbeitsverträgen abzustellen."

Für Gabriele Hiller-Ohm (SPD) bleibt der Gesetzentwurf "deutlich hinter dem zurück, was SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart haben". Außerdem erlaube der Entwurf zu viele Ausnahmen und werde sein Ziel deshalb nicht erreichen.

Susanne Ferschl (Die Linke) bekräftigte die Forderung der Linken: "Keine Befristung ohne guten Grund." Die Sachgründe müssten gleichzeitig deutlich eingeschränkt werden, forderte sie. "Befristungen, zwei Jahre lang, ohne Grund und willkürlich werden dann zur Regel", kritisierte Beate Müller-Gemmeke (Grüne) den AfD-Entwurf.