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aRBEITSLOSIGKEIT : Kritik an »einseitiger Machtausübung«

Linke und Grüne wollen Sanktionen abschaffen und scheitern damit erneut

02.07.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
3 Min

Erneut debattierte der Bundestag vergangene Woche über das Pro und Contra von Sanktionen im System des Arbeitslosengelds II (ALG II) und es zeigte sich auch diesmal, dass die Positionen der Fraktionen nach wie vor weit auseinanderliegen. Daran änderte auch die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales nichts, in dem sich ein Großteil der Sachverständigen am 4. Juni 2018 für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionspraxis ausgesprochen hatten. Zur Abstimmung standen vergangene Woche zwei Anträge (19/103; 19/1711) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese ein Ende der Sanktionen und eine bessere Betreuung der Arbeitslosen durch die Jobcenter fordern. Zumindest in letzterem Punkt herrschte fraktionsübergreifend zwar Einigkeit. Dennoch lehnten Union, SPD, AfD und FDP die Anträge mit ihrer Stimmenmehrheit schließlich ab.

Dagmar Schmidt (SPD) zeigte sich immerhin offen für Änderungen: "Wir wollen Sanktionen nicht abschaffen, aber es kann auch nicht alles so bleiben, wie es ist." So sollte es keine Sanktionierung der Kosten für Unterkunft und Heizung und keine verschärften Regeln für unter 25-Jährige mehr geben. Nötig sei vielmehr, junge Menschen positiv zu motivieren, betonte sie. Darüber hinaus gehe es vor allem darum, Arbeitslosigkeit zu verhindern, so solle noch in diesem Jahr ein Recht auf Weiterbildung gesetzlich verankert werden, so die SPD-Abgeordnete.

CDU/CSU, AfD und FDP dagegen verteidigten die gegenwärtige Praxis als Ausdruck der Idee des und Förderns und Forderns und lehnten Änderungen ab: So stellte Jörg Schneider (AfD) fest, dass es aus seiner Sicht mitnichten so sei, dass Sanktionen leichtfertig ausgesprochen werden, wie die Anträge suggerierten. Er verwies darauf, dass jeder Arbeitnehmer Meldepflichten erfüllen müsse und es deshalb nicht vermittelbar sei, warum Arbeitslose davon ausgenommen sein sollten.

Kai Whittaker (CDU) lehnte die These des Linken-Antrags klar ab, Sanktionen förderten atypische Beschäftigungsformen. Der Anstieg der atypischen Beschäftigung komme vielmehr daher, dass viele Menschen einen Zweitjob haben und dies nicht, weil sie schlecht verdienen, sondern weil sie sich einfach etwas dazuverdienen wollen, sagte er. Es gebe keinen Kompromiss zwischen der gesellschaftlichen Pflicht, Menschen zu unterstützen und der Pflicht des Einzelnen, mitzuwirken, um wieder eine Arbeit zu finden, sagte er.

Pascal Kober (FDP) warf Linken und Grünen vor, zwei Grundprinzipien der Solidargemeinschaft infrage zu stellen. Diese seien zum einen, erstmal die eigenen Kräfte zu mobilisieren und zum zweiten, dass das Solidaritätsprinzip für alle gelte. "Natürlich dürfen die Jobcenter eine Mitarbeit der Arbeitslosen verlangen", sagte Kober. Im Übrigen werde das Problem aufgebauscht, da es nur drei Prozent der Arbeitslosen betreffe, ergänzte er.

Katja Kipping (Die Linke) entgegnete: "Von Sanktionen sind nicht nur jene betroffen, gegen die sie ausgesprochen werden. Sanktionen schweben wie ein Damoklesschwert über allen Erwerbslosen." Jede dritte Klage gegen Sanktionen habe vor den Gerichten Erfolg. "Angesichts dieser Fehlerquote gibt es einen Aufklärungsbedarf und offensichtlich ein strukturelles Problem", sagte Kipping.

Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte das derzeitige Vermittlungssystem in den Jobcentern als "einseitige Machtausübung" gegen Erwerbslose und nicht als eine Beratung auf Augenhöhe. Solange der Vorrang der Vermittlung gelte, werden Menschen auch in schlechte Arbeit vermittelt. "Stärken Sie die Rechte der Arbeitslosen, schaffen Sie positive Anreize und Sie werden sehen, wie viel positive Energie in den Menschen steckt", appellierte Lehmann.