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Kurz Notiert

Atomkonzerne sollen Ausgleich erhalten

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrheitlich eine Novelle des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen Ausgleichsansprüche der Energiekonzerne Vattenfall und RWE in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 (1 BvR 2821/11) umgesetzt werden. Der Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508) in geänderter Fassung stimmten nur die einbringenden Fraktionen zu. AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grüne lehnten den Entwurf ab. Die von der Koalition eingebrachten Änderungen sind redaktioneller Natur. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) wurde für erledigt erklärt. Mit der 16. Änderung des Atomgesetzes soll ein Ausgleichsanspruch für Strommengen, die den Atomkraftwerken von RWE und Vattenfall zugewiesen wurden, die aber nicht mehr verwertbar sind, rechtlich verankert werden. Den Genehmigungsinhabern der im Gesetz genannten Kraftwerke obliegt dabei zunächst, sich "ernsthaft" um eine Vermarktung der Strommengen zu bemühen und diese somit auf andere Atomkraftwerke zu übertragen.scr

Weddellmeer soll Schutzgebiet werden

Das Weddellmeer in der Antarktis soll nach Willen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen das größte Meeresschutzgebiet der Welt werden. In einem gemeinsamen Antrag (19/2985), der vergangenen Freitag beschlossen wurde, drücken die Fraktionen ihre Unterstützung gegenüber der Bundesregierung aus, dieses Vorhaben bei der kommenden Jahrestagung der "Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis" im Oktober umzusetzen. Die Fraktionen begründen die Schutzwürdigkeit damit, dass das Weddellmeer ein "einzigartiges Ökosystem mit bisher wenigen menschlichen Einflüssen" sei. Handlungsbedarf bestünde, da das Meer dem Druck von internationalen Fischfangflotten ausgesetzt sei.

Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen

Die Grünen wollen den Tierschutz auf Schlachthofanlangen verbessern. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (19/2112) wurde vergangenen Donnerstag zur federführenden Beratung an den Landwirtschafts-Ausschuss überwiesen. Ziel des Antrags ist es, Nutztiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen. Die Grünen fordern im Antrag die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern die Kontrollstandards und Kontrollintervalle für Schlachthöfe bundesweit zu vereinheitlichen und das Vier-Augen Prinzip bei Tierschutzkontrollen einzuführen. Außerdem verlangt die Fraktion, Akkordarbeit bei den tierschutzrelevanten Arbeitsschritten Treiben, Betäuben und Töten zu beenden. Die mobile Schlachtung soll zudem über die Ausweitung der GAK-Fördertatbestände ermöglicht werden.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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