Piwik Webtracking Image

Rohstoffe : Industriegebiete am Meeresgrund

Erstes Projekt startet in Papua-Neuguinea. Niedrige ökologische Standards

06.08.2018
2023-08-30T12:34:33.7200Z
3 Min

Die Welt giert nach Rohstoffen: Gold, Silber, Kupfer, Indium, Tellur, Germanium, Wismut, Kobalt, Selen, Nickel, Zink und Blei gehören zu den Metallen, ohne die moderne Technologien nicht auskommen; die Seltenen Erden nicht zu vergessen. Je mehr leicht zugängliche Vorkommen versiegen oder in instabilen Krisenregionen verortet sind und bei zugleich fortschreitender Fördertechnologie, desto eher geraten schwieriger zu erschließende Vorkommen in den Blick. Die Aufmerksamkeit widmet sich zunehmend der Tiefsee: Polymetallische Manganknollen, kobaltreiche Eisen- und Mangankrusten sowie Erzschlämme und Massivsulfide enthalten die eingangs aufgelisteten Metalle, Erze und Spurenmetalle in hoher Konzentration.

"Nein zum Raubbau an der Tiefsee", forderte Mitte Juni die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN). Anlass ist der Beginn des ersten Tiefseebergbauprojekts in der Bismarcksee vor Papua-Neuguinea im Jahr 2019. Die DGVN kritisiert, dass das Abbaugebiet eine ökologisch hoch sensible Zone sei und der lokalen Kleinfischerei als Fanggrund diene. Das sei gefährdet, wenn die kanadische Firma Nautilus Minerals den Abbau gemeinsam mit Investoren aus Oman und Russland sowie chinesischen Handelspartnern umsetze. Diese wüssten, dass sie kaum Gewinne zu erwarten hätten. Vielmehr gehe es um Patente und Wissen.

Die Tiefsee, die erst zu einem Prozent erforscht ist, bietet mutmaßlich Millionen unbekannten Arten einen Lebensraum. Kai Kaschinski, Leiter des Projekts "Fair Oceans" aus Bremen, warnt daher davor, den Meeresgrund ohne weitere Risikoforschung zu Industriegebieten umzufunktionieren. Zumal der Meeresbodenbergbau nicht einmal wirtschaftlich einträglich sei.

Das ökologische Problem des Abbaus liegt darin, dass dieser mit einem Umpflügen und Absaugen des Meeresbodens einhergeht. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt fest: "Lebensgemeinschaften zusammen mit den Knollen werden komplett aus dem Lebensraum entfernt. Eine Rekolonisierung ist nicht möglich, da die Knollen als Substrat fehlen."

Nicht profitabel Das Argument der Gegner des Tiefseebergbaus, es handle sich um ein finanzielles Minusgeschäft, soll die wenig ökologisch bewegten Wirtschaftskonsortien mit ihren eigenen Argumenten schlagen. Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums stellte zum volkswirtschaftlichen Nutzen in der Tat fest, dass "zum gegenwärtigen Preisniveau an den Rohstoffmärkten eine betriebswirtschaftliche Profitabilität des Tiefseebergbaus nicht gegeben" sei Politische Umwälzungen, wirtschaftliche Entwicklungen der Weltregionen, das Weltbevölkerungswachstum sowie die wirtschaftliche Aufholjagd der Entwicklungs- und Schwellenländer könnten den Tiefseebergbau aber künftig profitabel machen.

In internationalen Gewässern verwaltet die Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) der Vereinten Nationen den Tiefseebergbau. Seit 2000 regelt sie die Vergabe von Lizenzen zur Prospektion und Exploration des Meeresgrunds. Bisher vergab sie 27 Lizenzen für mehr als 1,2 Millionen Quadratkilometer. Lizenznehmer können allein Staaten sein, die Privatunternehmen zur Erforschung und Abbau ermächtigen dürfen. Die Explorationslizenzen werden sukzessive in Abbaulizenzen umgewandelt.

Das Regelwerk der IMB zur Ausgestaltung des Abbaus, der "Mining Code", ist an deutschen Rechtsstandards gemessen dürftig: Schutzzonen soll es geben, Gebiete nicht vollständig umgepflügt werden. Das UBA und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bekräftigten in jüngster Zeit nachdrücklich, dass für den Tiefseebergbau das Vorsorgeprinzip gelten müsse, und die "Ernte" am Meeresgrund nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfe. "Für Deutschland bietet sich die Chance, eine Vorreiterrolle durch umweltschonende Technologien und hohe rechtliche Standards einzunehmen", konstatiert Ralph Watzel, Präsident der BGR. Ein aktueller Entwurf des "Exploitation Codes" der IMB wurde im Juni veröffentlicht. Dieser sieht in Kapitel IV Anweisungen für den "Schutz und die Bewahrung der maritimen Umwelt" vor. Grobschlächtig formulierte und pauschale Selbstverständlichkeiten wie das Verbot der Abfallentsorgung im Meer können den Eindruck eines nahezu rechtsfreien Raums aber noch nicht beseitigen.