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Justiz : Finanzspritze fürs Personal

17.09.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
1 Min

Ausgaben in Höhe von 876,58 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf für 2019 im Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Das sind 84,23 Millionen mehr als 2017. Während die Ausgaben für Justiz und insbesondere die Personalausgaben deutlich steigen sollen, stagnieren sie im Bereich der Verbraucherpolitik.

Für das Personal sind 552,77 Millionen Euro eingeplant (2018: 509,28 Millionen Euro). Unter anderem sind für den Bundesgerichtshof 52,25 Millionen Euro vorgesehen (2018: 35,21 Millionen Euro). Im Bereich der Verbraucherpolitik sollen 37,12 Millionen Euro ausgegeben werden dürfen (2018: 37,25 Millionen Euro), unter anderem für Zuschüsse an Verbrauchervertretungen in Höhe von 12,54 Millionen Euro (2018: 12,22 Millionen Euro).

In der Haushaltsdebatte skizzierte Ressortchefin Katarina Barley (SPD) die Schwerpunkte ihres Hauses, das sie als "Effizienzministerium" bezeichnete. Das betreffe sowohl die hohen Einnahmen, aber auch die großen Gesetzesvorhaben der jüngsten Zeit, mit denen Verbraucher besser geschützt werden sollen. Den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pakt für den Rechtsstaat bezeichnete Barley als eine Daueraufgabe. Der Rechtsstaat funktioniere gut, dürfe sich aber nicht von aufgeheizten Stimmungen in der Öffentlichkeit beeinflussen lassen, betonte sie.

Der Opposition gehen diese Pläne nicht weit genug. Der FDP fehlt eine klare bürgerrechtliche Orientierung, für die Linke ist der Mieterschutz "eine Katastrophe", die Grünen sehen im Pakt für den Rechtsstaat nichts weiter als einen "Luftballon", und die AfD meinte gar, vom ehemals weltweit geachteten deutschen Rechtsstaat sei nicht mehr viel übrig.