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asyl : Flüchtlinge sollen an Überprüfung mitwirken

Grüne und Linke gegen Regierungsvorlage

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
3 Min

Nicht allzu oft hört die Bundesregierung zu ihren Gesetzentwürfen zustimmende Worte aus den Reihen der Oppositionsfraktionen. Anders war das vergangene Woche bei der ersten Lesung eines Regierungsentwurfes zur Änderung des Asylgesetzes (19/4456), mit dem schutzberechtigte Ausländer zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet werden sollen: Von einem "Schritt in die richtige Richtung" sprachen sowohl Redner der AfD- als auch der FDP-Fraktion. Auf klare Ablehnung stieß die Vorlage dagegen bei Linken und Grünen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte es in der Debatte "sehr wichtig", regelmäßig zu überprüfen, ob der Flüchtlingsstatus noch rechtmäßig gewährt werde. Gerade in der "Hochphase der Flüchtlings- und Migrationskrise Ende 2015, Anfang 2016" sei es auch zu Fehlentscheidungen gekommen, weil nicht ausreichend intensiv "geprüft wurde, wo jemand herkam, welche Staatsangehörigkeit und welche Identität jemand hat und ob er tatsächlich verfolgt wird". Zwar sehe das Asylgesetz vor, dass spätestens nach drei Jahren ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden könne, doch bestehe dabei anders als beim Ausgangsverfahren keine Mitwirkungspflicht des Betroffenen. Es gehe aber nicht an, dass bislang die Versuche, die Betroffenen zur Mitwirkung aufzufordern, "in 66 Prozent der Fälle komplett ins Leere gegangen sind".

Deshalb sehe der Gesetzentwurf zwei Alternativen vor, fügte Mayer hinzu. Wirke der Betroffene nicht mit, gebe es erstens die "Möglichkeit des Verwaltungszwanges". Die zweite Möglichkeit sei, dann nach Aktenlage zu entscheiden, wobei sich die fehlende Mitwirkung "anders als bisher negativ niederschlagen" müsse.

Helge Lindh (SPD) wertete erhöhte Anforderungen im Rahmen einer Mitwirkungspflicht als "zumutbar und richtig". Schließlich habe man es 2015 und 2016 aufgrund des schriftlichen Verfahrens für viele Syrer mit einer Sondersituation zu tun, "in der im Einzelfall Fragen der Identität und Informationsgewinnung nicht immer ganz wasserdicht beantwortet werden konnten".

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt sagte in der Debatte, man müsse überlegen, "ob wir das Gesetz auch dahingehend verschärfen, dass wir bei bewiesener Identitätsverschleierung den Schutzstatus aberkennen und diese Person konkret ausweisen".

Lars Herrmann (AfD) bemängelte, die vorgeschlagenen Mitwirkungspflichten reichten nicht aus. So sei "ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht weder straf- noch bußgeldbewehrt und der Verwaltungszwang nur eine Kannvorschrift".

Linda Teuteberg (FDP) wertete die Umsetzung des Regierungsvorschlags als "dringend erforderlich". Sie mahnte, "bei den anstehenden Überprüfungen alle zu Unrecht erteilten Schutztitel wieder aufzuheben".

Gökay Akbulut (Linke) warf dagegen der Regierung vor, sie habe sich "eine neue Schikane und bürokratische Hürden für Geflüchtete" ausgedacht. Ihrer Meinung nach gehörten die anlasslosen Widerrufsprüfungen abgeschafft.

Filiz Polat (Grüne) wertete den Gesetzesvorschlag als "Folge des angeblichen Skandals um das Bamf, um die Außenstelle Bremen, welcher kein Skandal ist". Die Regierung mache "abermals die Flüchtlinge zum Problem, um vom eigenen Versagen" abzulenken.

Die Vorgänge in der Bremer Bamf-Außenstelle hatten vergangene Woche auch den Innenausschuss beschäftigt. Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer verwies dabei auf eine Überprüfung von knapp 4.600 von zwei Anwaltskanzleien betreuten Asylverfahren, bei der die Interne Revision in 601 Verfahren aus Bremen die Prüfung eines Widerrufs oder einer Rücknahme für dringend geboten hielt. Bei einer weiteren Prüfung von zirka 18.000 in der Außenstelle seit 2006 gefällten positiven Entscheidungen wurden den Angaben zufolge 145 Verfahren mit manipulativen Einflussnahmen auf die Asylentscheidung festgestellt sowie zirka 2.700 Verfahren mit Bearbeitungsmängeln. Als eine Konsequenz nannte er die Übergabe der Fälle mit festgestellten Mängeln an die Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen. Bis Mitte September seien 26 Widerrufe oder Rücknahmen erfolgt.