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ALG-Bezug : Streit im Plenum um Zwangsrente

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und AfD zur Abschaffung der Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosengeld-II-Empfängern abgelehnt.

Die Linke hatte ihren Antrag (19/859) damit begründet, dass ältere Arbeitslose immer noch damit rechnen müssten, gegen ihren Willen einen Rentenantrag stellen zu müssen. Dies bedeute für viele eine lebenslängliche Rentenkürzung. Die Zwangsverrentung sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, kritisierten die Abgeordneten. Die AfD kritisierte in ihrem Antrag (19/462), dass die derzeitige Praxis, ältere Arbeitslose ab 63. Jahren in Rente zu schicken, einen Personenkreis schaffe, der durch Armut im Alter bedroht sei. Zudem habe sich die Maßnahme als untauglich erwiesen, einen armutsvermeidenden Übergang vom ALG-II-Bezug in die Rente zu sichern.

Eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2016 milderte die seit 2008 praktizierte Regelung zwar etwas. Abgeschafft wurde sie damit aber nicht. Hartz-IV-Bezieher können seit Januar 2017 zwar nicht mehr dazu gezwungen werden, frühzeitig in Rente zu gehen, wenn diese derart gering ist, dass sie auf zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung angewiesen wären. Dennoch müssten die Betroffenen durch die Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbezugs mit einer Rentenkürzung von bis zu zehn Prozent rechnen, kritisierte Die Linke.

Die Unionsfraktion begründete in den Beschlussempfehlungen (19/4565; 19/1015) ihre Ablehnung damit, dass Rentenansprüche Vermögensansprüche seien und bei Bedürftigkeit eben zuerst eigenes Vermögen eingesetzt werden müsse, bevor Sozialleistungen beantragt werden könnten. Darauf bezog sich auch die FDP-Fraktion in ihrer Kritik, fügte aber hinzu, dass eine Zwangsverrentung dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit widerspreche. Nötig sei generell ein flexibleres Renteneintrittsalter.

Die SPD-Fraktion, die ebenfalls beide Anträge ablehnte, bekräftigte, ihr wäre es lieber gewesen, die Rentenregelung für ältere Arbeitslose ganz zu streichen. Jedoch gebe es seit der Neuregelung kaum noch Fälle von Zwangsverrentungen. Bei der Frage der Altersarmut seien jedoch andere Dinge zentral, nämlich gute Löhne und gute Arbeit, so die Sozialdemokraten.

Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich für die Abschaffung der Zwangsverrentung aus, weil die damit verbundenen Rentenabschläge eine Enteignung darstellten. In Zeiten des späteren Renteneintritts für alle sei dies ein falsches Signal.