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EDITORIAL : Absurde Situation

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
2 Min

Die Kulturhoheit ist in Deutschland das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer. So ist es im Grundgesetz definiert. Und so hat es das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Kulturhoheit ist also nicht nur in der historischen Betrachtung, sondern auch ganz aktuell ein hohes Gut.

Das wichtigste Aufgabenfeld in der Regie der Länder ist das Schul-, Hochschul- und Erziehungswesen. Ein Bereich mithin, der allenthalben als besonders zukunftsträchtig eingestuft wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag in der vergangenen Woche über die Finanzierung von Schulen aus Bundesmitteln debattiert. Denn in vielen Bildungseinrichtungen hakt es an allen Ecken und Enden. Der bauliche Zustand ist erbärmlich, die Technik veraltet; in den Kindergärten fehlen häufig Erzieher, in den Schulen Lehrer, an den Hochschulen Mittel für langfristige und faire Bezahlung von Dozenten.

Wenn unsere Kinder und Enkelkinder sich nicht mehr trauen, auf die maroden Schultoiletten zu gehen, wenn sie an Computern aus dem vorigen Jahrhundert lernen sollen oder in einzelnen Fächern aus Mangel an Lehrkräften gar nicht mehr unterrichtet werden, ist etwas faul im Staate. Wenigstens darüber herrscht parteiübergreifend Einigkeit.

Was also ist zu tun? Weiterhin stur auf die Eigenverantwortung der Länder zu pochen, wird die Probleme nicht lösen können. Es muss aufhören, dass die Bundesländer ausgebildete Lehrer oder sogar solche, die ihr Referendariat noch nicht einmal abgeschlossen haben, untereinander abwerben. An den Universitäten wurde mit Verweis auf die internationale Kompatibilität von Studienabschlüssen der Bologna-Prozess angestrengt; gleichzeitig gibt es national noch nicht einmal einheitliche Gymnasialzeiten.

Im Zeitalter von Globalisierung und Mobilität ist all das nachgerade absurd. Wenn der Wettbewerb der Länder auf dem Rücken der nachwachsenden Generation ausgetragen wird, ist der Erziehungsauftrag pervertiert.

Kulturelle Eigenständigkeit ist gut und richtig, um spezifische regionale oder traditionelle Belange zu berücksichtigen. Darunter darf aber eine effektive Ausbildung nicht leiden. Deshalb sind die Bundesländer in der Pflicht, untereinander und mit dem Bund enger als bisher zu kooperieren.