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Steuern : Entlastung für E-Dienstautos

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
1 Min

Fahrer von elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen sollen bei der privaten Nutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) vor, der am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen. Außerdem enthält der Entwurf Maßnahmen, mit denen der Umsatzsteuerbetrug im Internet unterbunden werden soll. So sollen Betreiber eines elektronischen Marktplatzes haften, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abführen.