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behinderte : Mehr Bücher für Blinde

22.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
2 Min

Menschen mit einer Seh- und Lesebehinderung sollen durch Änderungen im Urheberrecht einen besseren Zugang zu literarischen Werken bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/3071, 19/5114) vor, den der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen von Union, SPD und AfD gegen das Votum von FDP, Linken und Grünen angenommen hat. Geregelt wird die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie der EU in deutsches Recht.

Die Richtlinie beruht auf einem internationalen Vertrag, der dazu verpflichtet, in Urheberrechtsgesetzen Beschränkungen oder Ausnahmen zugunsten der betroffenen Menschen vorzusehen. Mit dem Umsetzungsgesetz wird den Sehbehinderten gestattet, ohne Erlaubnis der Urheber kostenfrei barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herzustellen oder von einer Hilfsperson herstellen zu lassen. Außerdem sollen Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen barrierefreie Kopien herstellen, verleihen und austauschen dürfen, müssen dafür aber eine Vergütung zahlen. Angenommen wurde außerdem ein Entschließungsantrag, mit dem die Bundesländer gebeten werden, den finanziellen Mehrbedarf der Blindenbibliotheken im Rahmen der Zuweisung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

Dirk Heidenblut (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betonten die Notwendigkeit, den Blindenbibliotheken ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen. Heveling sagte, damit sowohl die Grundrechte der Seh- und Lesebehinderten wie auch der Urheber verwirklicht werden können, müssten die befugten Stellen finanziell auskömmlich ausgestattet sein. Auch Lothar Maier (AfD) sagte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Mittel für die Übertragung von Literatur in barrierefreie Formate aufgestockt werden.

Roman Müller-Böhm (FDP) monierte, der Entwurf werde dem Anspruch, eine Teilhabe zu gewähren, nicht gerecht. Sören Pellmann (Linke) kritisierte, für Rüstung stünden Milliarden zur Verfügung, für die Verbesserung der Situation von Behinderten fehle wieder Geld. Corinna Rüffer (Grüne) bezeichnete das Gesetz gar als "Murks". Es bleibe hinter den Möglichkeiten der EU-Richtlinie weit zurück.