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ASYL I : Wieder Streit um sichere Herkunftsstaaten

Bundestag lehnt FDP-Vorstoß zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien auch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab

22.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
3 Min

Der Streit um die Einstufung weiterer Länder als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten verspricht auch in dieser Legislaturperiode zu einem Dauerbrenner zu werden. Erst im März 2017 hatte der Bundesrat aufgrund fehlender Stimmen von Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung seine Zustimmung zu einem Bundestagsbeschluss verweigert, Algerien, Marokko und Tunesien zu den sicheren Herkunftsstaaten zu zählen. Vergangene Woche nun scheiterte im Parlament eine entsprechende Vorlage der FDP-Fraktion (19/957), gegen die 496 von 651 Abgeordneten stimmten. Ein weiterer FDP-Vorstoß (19/5079), auch Georgien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen, bekam nur 80 von 658 abgegebenen Stimmen. Das Thema bleibt dem Parlament gleichwohl erhalten, hat das Bundeskabinett doch im Juli ebenfalls einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die vier Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen.

Nein der Koalition In der Debatte verwies Detlef Seif (CDU) darauf, dass auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, weitere Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, und das Kabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst habe. 2017 habe die Anerkennungsquote bei Georgien sowie Algerien, Marokko und Tunesien zwischen 0,6 und 4,1 Prozent gelegen. Von rund 15.000 nach Deutschland gekommenen Menschen hätten nur rund 500 ein Bleiberecht erhalten. Für das Vorhaben sei indes noch keine Mehrheit im Bundesrat sichergestellt. Da die FDP es dennoch abgelehnt habe, die abschließende Behandlung ihrer Vorlage zu verschieben, bleibe der Union nur deren Ablehnung. Helge Lindh (SPD) sagte, seine Fraktion stimme dem FDP-Entwurf nicht zu, obgleich sie viele Einschätzungen teile. Es mache keinen Sinn, jetzt den Gesetzentwurf "einfach nur durchzubringen", bevor man absehen könne, dass es im Bundesrat entsprechende Mehrheiten gibt. Auch sei das Vorhaben der Bundesregierung besser als der FDP-Entwurf.

Stefan Ruppert (FDP) hob hervor, dass es auch bei einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bei einer Einzelfallprüfung bleiben solle, aber die Asylverfahren beschleunigt werden sollten. Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Hessen hielt er der Union zugleich vor, mit ihrem Abstimmungsverhalten auf die Grünen als ihrem dortigen Koalitionspartner Rücksicht zu nehmen.

Lars Herrmann (AfD) sagte, man müsse sich von dem Gedanken lösen, dass mit der Einstufung der drei nordafrikanischen Maghreb-Staaten "keine neuen Asylbewerber mehr aus diesen Ländern zu uns kommen oder schneller abgeschoben werden können". Dieser Effekt werde "hier nicht eintreten", fügte er hinzu und beklagte unter anderem fehlende Rückübernahmeabkommen.

Ulla Jelpke (Linke) kritisierte, in den drei Maghreb-Staaten und Georgien gebe es so gravierende Menschenrechtsverletzungen, dass ihre Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ein "Hohn" sei. Dieses Vorhaben der FDP wie der Regierungskoalition sei "ein Angriff auf den humanitären Schutzgedanken des Asylrechts".

Luise Amtsberg (Grüne) betonte, dass aus den Maghreb-Staaten und Georgien nur 6.200 Menschen im laufenden Jahr in Deutschland Asyl beantragt hätten. Man solle daher nicht so tun, als ließe sich mit diesem Thema "auch nur ein Bruchteil der Herausforderungen in unserer Asylpolitik lösen". Wem es um schnellere Verfahren gehe, müsse sich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als dem "wirklichen Schwachpunkt" der Asylpolitik zuwenden.

Aus für AfD-Antrag Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde nach der Debatte auch ein AfD-Antrag (19/48) zu einem Rückkehrabkommen für Syrer. Danach sollte die Bundesregierung mit der syrischen Regierung über ein Rückkehrabkommen für die Syrer verhandeln, die als Schutzsuchende in Deutschland aufgenommen worden sind.