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Soziales : Sicherheit für Pflegefamilien

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
1 Min

Träger der Sozialhilfe erhalten ab 2020 ein eigenes gesetzliches Prüfrecht bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Das hat der Bundestag in der vergangenen Woche durch Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (19/5456; 19/6465) beschlossen. Mit diesem werden außerdem Änderungen im Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch umgesetzt. So wird unter anderem die Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie künftig unbefristet gewährt. "Dadurch erhalten Familien endlich Rechtssicherheit", betonte Wilfried Oellers (CDU). Ebenso wird klargestellt, dass Leistungserbringer bei der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung mitwirken müssen. Die Straftatenkataloge werden um die neuen Straftatbestände der sexuellen Belästigung und der Straftaten aus Gruppen erweitert.

Außerdem werden mit dem Entwurf EU-Verordnungen für die Vermarktung und Kennzeichnung von Gasgeräten und Schutzausrüstungen umgesetzt. Dazu sagte Michael Gerdes (SPD): "Arbeitgeber sind in der Fürsorgepflicht, und auch ihnen helfen wir mit zertifizierten Produkten." Norbert Kleinwächter (AfD) lobte, dass die EU-Verordnung nun in Deutschland umgesetzt werde. Jens Beeck (FDP) nutzte seine Rede, um für die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse vollbetreuter Menschen mit Behinderungen zu werben. Corinna Rüffer (Grüne) mahnte, trotz der Änderungen müsse das Bundesteilhabegesetz weiterentwickelt werden. Sören Pellmann (Die Linke) kritisierte, an den Diskriminierungen, die behinderte Menschen ertragen müssten, ändere das Gesetz nichts.