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investitionsschutz : Debatte über Gerichtshof

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Freitag mehrere Anträge zum internationalen Investitionsschutz abgelehnt. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5908) ging es darum, das auf bilateralen Investitionsschutzverträgen basierende System zu beenden. Es bestehe eine unzureichende Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie etwa Menschenrechten, Umweltschutz oder Sozialstandards, heißt es zur Begründung. Die Verträge garantierten Rechte für ausländische Investoren, träfen aber keine Regelungen zu ihren Pflichten. Um dies zu ändern, müsse sich die Bundesregierung im Rat der EU für einen völkerrechtlich basierten multilateralen Gerichtshof direkt unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen. Die Klageprivilegien für Konzerne müssten beendet werden.

Die FDP-Fraktion hingegen forderte in ihrem Antrag zur Rechtssicherheit im internationalen Investitionsschutz (19/1694), dass die nach der EU-Verordnung notifizierten bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Schiedsbestimmungen zur Einführung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten einschließlich der Schiedsgerichtsklauseln in Kraft bleiben. Die von Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vorgelegten Vorschläge zur Überführung bilateraler Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten in andere, rechtssichere Strukturen sollten mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Die Linke plädierte dafür, den Entwurf der EU-Kommission für einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen multilateralen Investitionsgerichtshof abzulehnen. Sofern vorhanden, sollten belastbare Fakten über die Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen gegenüber der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsordnung vorgelegt werden, heißt es in einem Antrag (19/97). Gegebenenfalls seien Initiativen zu ergreifen, um Rechtslücken zu schließen und die zur Durchsetzung der Rechtsordnung bestehenden Institutionen finanziell und personell besser auszustatten.