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wolfsmanagement : Abschuss oder Artenschutz

Im Bundestag streiten die Abgeordneten über die Jagd auf Wölfe

05.02.2018
2023-08-30T12:34:24.7200Z
3 Min

Die Schonzeit für Wölfe in Deutschland nähert sich womöglich dem Ende. Durch internationale Abkommen, EU-Recht und das Bundesnaturschutzgesetz besonders streng geschützt, blieb die sich allmählich bildende heimische Wolfspopulation bisher unangetastet. Doch der Umgang mit den etwa 60 freilebenden und sich vermehrenden Wolfsrudeln führt nicht nur in der Bevölkerung zu Diskussionen, sondern auch im Deutschen Bundestag: Werteten am Freitag die Grünen die Rückkehr des Wolfes als einen Erfolg für den Artenschutz, verlangte die FDP, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

Zwischen diesen Positionen ordneten sich Anträge der Alternative für Deutschland (AfD,19/594) und Die Linke (19/581) ein. Karsten Hilse (AfD) forderte eine "intelligente" Regulierung der Wolfspopulation in dicht besiedelten Kulturlandschaften. Er kritisierte den bedingungslosen Schutz, der zu dogmatisch sei. Wachsende Populationen würden die gewünschte Weidetierhaltung erschweren. Die Linksfraktion legte den Fokus auf den Ausgleich von durch Wölfe verursachte Schäden. Kirsten Tackmann (Die Linke) forderte, die Existenznot der Schäfer anzuerkennen und "nicht gegen den Wolf, sondern für die Schafe zu handeln". Der Herdenschutz müsse finanziell unterstützt werden, denn die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Weidetierhaltung seien schon vor den Problemen mit den Wölfen schlecht ausgefallen. Die Fraktion verlangte einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf Unterstützung.

Auch die Liberalen setzten in ihrer Vorlage (19/584) auf einheitliche Standards. "Wir brauchen ein bundesweites Wolfsmanagement mit festgesetzten Verbreitungsgebieten", sagte Karlheinz Busen (FDP). Er kritisierte "Hobbyexperten", die die Notwendigkeit der Bestandskontrolle infrage stellen würden. Letztlich müsse der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Busen bemängelte, dass Jäger als bewährte und ausgebildete Fachkräfte nicht eingebunden seien. Die FDP betrachtete deshalb die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht als Anerkennung der Jägerschaft.

Entgegengesetzt argumentierten die Grünen, die in ihrem Antrag (19/589) für einen umfassenden Schutz eintraten. Die Rückkehr des Wolfes sei ein Lichtblick vor dem Hintergrund des Artensterbens. Allerdings dürfe dies nicht auf Kosten der Freilandhaltung von Nutztieren gehen. "Es müssen für Weidetierhalter Lösungen gefunden werden", forderte Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Dass es den Tierhaltern schlecht gehe, liege aber nicht am Wolf, meinte sie. Die Agrar- und Förderpolitik müsse umsteuern und eine verlässliche Existenzgrundlage für die Weidetierhalter schaffen.

Die SPD und die Union hatten zur Debatte keine Anträge vorgelegt, doch Klaus-Peter Schulze (CDU) zweifelte die Effizienz von Herdenschutzzäunen im größeren Maßstab an. Allein in Bayern seien 57.000 Kilometer Einzäunungen erforderlich, die mehr als 300 Millionen Euro kosten würden. Schließlich müsse auch akzeptiert werden, dass ganze Rudel geschossen werden könnten. Ein Punkt, den die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), kritisch sah, weil die Bejagung allein die Probleme nicht lösen werde. Das Ministerium wolle die wirtschaftliche Situation der Nutztierhalter verbessern und Agrarsubventionen zugunsten der Schäferei und Ziegenhaltung umschichten. Carsten Träger (SPD) fügte hinzu, dass die Entnahme und Vergrämung von Wölfen bereits möglich sei.

Die Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Eine Überweisung an den Agrarausschuss zur Federführung wurde abgelehnt.