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Handwerk : Antrag ohne Unterstützung

26.02.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
1 Min

An der von der AfD monierten Widerrufsregelung im Verbraucherrecht ist nach Ansicht der anderen Fraktionen im Bundestag nichts auszusetzen. In der ersten Lesung des von der Fraktion eingebrachten Antrags (19/828) zur Prüfung und Überarbeitung des einschlägigen Gesetzes im Plenum am Freitag machte der AfD-Abgeordnete Hansjörg Müller auf die angeblich überbordenden bürokratischen Anforderungen aufmerksam, die Handwerker unzumutbar belasten würden. Es gebe Ungleichgewichte, die beseitigt werden müssten, und eine "absolute Überregulierung". Handwerker würden mit Drückerkolonnen gleichgestellt und in Existenznöte gedrängt. Es handele sich nicht mehr um Verbraucherschutz, sondern um Unternehmensgängelei.

Müller erntete massiven Widerspruch. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) sagte, Bürokratieabbau sei ein wichtiges Thema, aber die AfD habe mit ihrer Kritik "ein bisschen dick aufgetragen". Das Handwerk habe sich mit der Regelung arrangiert, zudem fuße das von der AfD benutzte "Steckdosenbeispiel" auf veralteter Rechtslage. Sarah Ryglewski (SPD) sagte, die AfD-Darstellung sei "absoluter Quatsch". Aus den Handwerksverbänden gebe es keine Informationen, wonach die Forderungen der AfD berechtigt seien. "Ein Bürokratiemonster sieht anders aus." Zudem enthalte der Antrag der AfD keine Lösungsvorschläge.

Roman Müller-Böhm (FDP) sprach von "Schwarzmalerei" und "Effekthascherei" auf dem Rücken kleiner und mittleren Unternehmer, Amira Mohamed Ali (Die Linke) sieht in dem Antrag eine "irreführende Symbolforderung", und Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass das Handwerk andere Probleme habe. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag in den Rechtsausschuss überwiesen. woj