Grüne wollen Rechte der Behinderten stärken
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion unter Beteiligung von Betroffenen Maßnahmen ergreifen, um das Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Lebensführung ohne Wenn und Aber zu gewährleisten. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (19/8288), den der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwies. Danach soll unter anderem im Bundesteilhabegesetz ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf Unterstützungsleistungen und den Ort ihrer Erbringung eingeführt werden.
Gesetz zu Ratsempfehlung für mehr Sozialschutz
Der Bundestag hat sich vergangene Woche erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8460) zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige befasst. Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag zustimmen darf.er.
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