Piwik Webtracking Image

WAHLRECHT : Kein Konsens

Fraktionen können sich nicht auf Vorschlag zur Verkleinerung des Parlaments einigen

08.04.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
4 Min

Rückblende: Am 29. Juni 1995 nahm der Bundestag die Beschlussempfehlung des Ältestenrates auf Drucksache 13/1803 an. Der Bundestag, hieß es darin, "wird mit Wirkung von der 15. Wahlperiode an auf unter 600 Abgeordnete verkleinert (heutiger Stand 672 minus höchstens bis 100 Abgeordnete)". Im Oktober 1996 folgte die entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes, mit der die Abgeordnetenzahl auf den bis heute geltenden Sollwert von 598 reduziert wurde: Die Hälfte von ihnen ist in den 299 Wahlkreisen mit der Erststimme direkt zu wählen und der Rest via Zweitstimme über die Landeslisten der Parteien.

Wirksam wurde die Neuregelung ab der Bundestagswahl 2002, bei der die Zahl der Parlamentarier von 669 auf 603 sank: auf eben 598 plus fünf Überhangmandaten. Letztere entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.

Das ist lange her. Seitdem gab es vier Bundestagswahlen, bei denen die Abgeordnetenzahl kontinuierlich stieg - zunächst nur aufgrund zunehmender Überhangmandate, ab 2013 dann auch durch zusätzliche Ausgleichsmandate. Sie waren damals bei einer Wahlrechtsreform nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts eingeführt worden, um die Überhänge zu kompensieren. Bestrebungen nach einem weiteren Reformschritt mit dem Ziel, die Zahl der Abgeordneten wieder zu begrenzen, scheiterten indes in der vergangenen Wahlperiode.

Rekordzahl Seit der Bundestagswahl von 2017 gehören dem Hohen Haus nun 709 Mitglieder an: Zu der Rekordzahl von 46 Überhangmandaten (43 für die CDU/CSU und drei für die SPD) gesellten sich nun 65 Ausgleichsmandate, womit die Sollstärke von 598 in der laufenden Legislaturperiode um ganze 111 Sitze übertroffen wird. Zu viel, heißt es auch im Parlament selbst.

Abhilfe wurde erhofft von einer Arbeitsgruppe, der unter Vorsitz von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) Mitglieder aller im Bundestag vertretenen Parteien angehörte und die ihre Beratungen nach rund einem Jahr vergangene Woche abschloss. Das ernüchternde Ergebnis: "Trotz intensiver Bemühungen ist es uns nicht gelungen, zu einem Konsens zu kommen", teilte Schäuble anschließend den Fraktionsvorsitzenden in einem Brief mit.

Dabei sind, wie er hinzufügte, auf Grundlage aktueller Meinungsumfragen beim jetzigen Wahlrecht auch Mandatszahlen von "weit über 800 vorstellbar". Gleichwohl hätten sich alle denkbaren Alternativen zum geltenden Wahlrecht nicht als konsensfähig erwiesen, resümierte der Bundestagspräsident. Zugleich warb er dafür, die Zahl der Wahlkreise (und damit der Direktmandate) von 299 auf 270 zu reduzieren und gleichzeitig - wie 2012 vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet - bis zu 15 Überhangmandate nicht auszugleichen: Dieses Modell, das allen Fraktionen Zugeständnisse abverlange, "würde nach Berechnungen des Bundeswahlleiters und der RWTH Aachen auf der Basis des Wahlergebnisses von 2017 zu einer Gesamtgröße des Bundestages von 641 Sitzen führen", fügte Schäuble hinzu und bat die Fraktionen, "zeitnah eine Verständigung und Entscheidung herbeizuführen".

CDU und CSU, die 2017 mit weitem Abstand die meisten Direktmandate erringen konnten, dürften von einen Verzicht auf eine Kompensierung von bis zu 15 Überhangmandaten am stärksten profitieren - was denn auch bei der SPD wie in der Opposition auf Ablehnung stößt. So betonte für die SPD-Fraktion ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Carsten Schneider zwar, weiterhin eine Lösung anzustreben und auch "grundsätzlich Chancen für eine Einigung" zu sehen. Allerdings, fügte er hinzu, könne die Basis für eine solche Einigung kein Vorschlag sein, "der einseitig eine Partei beziehungsweise Fraktion bevorteilt". Entscheidend sei, "dass das Wahlrecht die Sitze entsprechend der Stimmverhältnisse nach dem Wählervotum abbildet".

Für den AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser ist die Reform "daran gescheitert, dass die Interessen der Mandatsbesitzer größer waren als der Reformwille". Um die "Kultur der Ausgleichs- und Überhangmandate" zu beseitigen, müsse bei der Zahl der Direktmandate eingegriffen werden.

Kritik an Union Der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert warf der Union vor, sie habe einen Kompromiss für ihren eigenen parteipolitischen Vorteil verhindert. Er monierte, ein Verzicht auf den Ausgleich von 15 Überhangmandaten sei ein "parteipolitischer Bonus zu Lasten der Steuerzahler". Für Die Linke kritisierte ihr Rechtsexperte Friedrich Straetmanns, dass CDU und CSU die einzigen Profiteure einer solchen Reform wären. Die beiden Unionsparteien wollten ein Wahlrecht, "das allein ihnen nutzt". Die Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, die für eine Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise plädierte, erklärte, die Union müsse "aufhören, echte Lösungen zu blockieren". Schäubles Vorschlag "bevorteilt nur die CDU/CSU".

Die wiederum äußerte Bedenken gegenüber dem Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Dies würde "zu einer größeren Distanz zwischen Abgeordneten und Bevölkerung führen und die notwendige demokratische Repräsentanz vor Ort ganz erheblich beschädigen", argumentierten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), und der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller. Weiterhin richtig fänden sie es dagegen, "die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und mindestens 15 Überhangmandate nicht durch zusätzliche Listenmandate auszugleichen". Schließlich würde das "schon zu einer spürbaren Verkleinerung des Bundestages führen".