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HAUSHALT : Vorsorge für No-Deal-Brexit

20.05.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig einem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein "Brexit-EU-Haushalt-Durchführungs- und Finanzierungsgesetz" (19/9919) zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Vertreter Deutschlands im Rat einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen kann. Mit der Verordnung will die Kommission Rechtssicherheit für die Fortführung des EU-Haushalts 2019 schaffen, sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen verlassen.

Laut Begründung ist der Zweck der Verordnung, in diesem Jahr drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden "und für die Begünstigten Beeinträchtigungen bei der Durchführung der Unionsprogramme zu minimieren". Entsprechende Regelungen sind im noch nicht beschlossenen Austrittsabkommen vorgesehen. Scheide das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus, fände dort das europäische Sekundärrecht aber keine Anwendung mehr, heißt es im Entwurf. Damit die von der Kommission vorgeschlagenen Notfall-Regelungen greifen, müsste das Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt ohne in Kraft getretenes Abkommen die bisher vorgesehenen Haushaltsbeiträge leisten und entsprechende Kontroll- und Prüfauflagen für die Programme akzeptieren. Damit würden "das Vereinigte Königreich und dort ansässige Stellen im gesamten Haushaltsjahr 2019 weiter als förderfähig gelten und daher weiter Zahlungen der Union aufgrund von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen erhalten".