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Finanzkontrolle : Gesetz gegen Kindergeldbetrug

Auch Menschenhandel und Schwarzarbeit im Blick

11.06.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691, 19/9768, 19/10683) zugestimmt. Nach kurzer Aussprache stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Entwurf, an dem sie einen Tag zuvor im Finanzausschuss des Bundestages noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatten. Auch die AfD stimmte zu. Die Linke war dagegen, während sich die FDP und Grünen enthielten. Entschließungsanträge von AfD (19/10710) und Grünen (19/10711) wurden abgelehnt.

Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die FKS auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die FKS in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Kindergeldbezug ist vorgesehen, dass neu nach Deutschland zugezogene Bürger aus EU-Ländern während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. In diesem Bereich des Gesetzentwurfs hatten die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen auf den Weg gebracht, die in erster Linie einer Besserung des Datenaustausches zwischen verschiedenen Behörden dienen, um den missbräuchlichen Bezug dieser Leistungen besser aufspüren zu können.

Denn der Missbrauch hat offenbar eine größere Dimension als vermutet. In einer Anhörung des Finanzausschusses hatte Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, von systematischem Betrug mittels aus dem EU-Ausland angeworbener kinderreicher Familien berichtetet, die in Deutschland in Schrottimmobilien mit Rattenbefall ohne Wasser und Strom untergebracht würden. Mitten in Deutschland würden Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.