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handwerk : Ja zu neuer Pflicht für Meisterprüfung

Experten begrüßen Vorstöße zur Ausweitung von Meisterpflicht

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Die Meisterpflicht soll wieder auf mehr Handwerksberufe ausgedehnt werden - darin waren sich außer dem Vertreter der Monopolkommission alle Sachverständigen bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses einig. Den Impuls zu dem Forum in der vergangenen Woche hatten mehrere Oppostionsanträge geliefert (19/4633, 19/6415, 19/10154, 19/10628). Nach einer Novelle 2004 war die Zahl der Handwerke, für die ein Meisterbrief verpflichtend ist, verringert worden.

Kilian Bizer (Georg-August-Universität Göttingen) beschrieb in der Anhörung als mögliche positive Seiten der Reform von 2004 einen stärkeren Wettbewerb für Verbraucher und eine Erleichterung der Gründungstätigkeit. Negativ sei die Wirkung auf Ausbildung und durchschnittliche Qualifikation der Betriebsinhaber gewesen. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht sei eine Maßnahme zur Steigerung der Qualifikationstätigkeit im Handwerk und daher zu befürworten. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verwies darauf, dass die Bestandfestigkeit von Betrieben mit der auch nach 2004 weiter bestehender Meisterbriefpflicht höher sei als in den Handwerken ohne diese Pflicht. In diesen Fällen könnten erst später festgestellte Mängel nicht mehr als Garantieleistung behoben werden.

Auch Holger Schwannecke (Zentralverband des Deutschen Handwerks - ZDH) befand, dass eine Modernisierung der Handwerksordnung durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht weder aus verfassungs- noch aus europarechtlicher Sicht problematisch sei. Seit der Reform hätten sich die Wirtschaft insgesamt und auch das Handwerk nachhaltig verändert. So sei die Arbeitslosenquote von 10,5 (2003) auf 4,7 Prozent (2018) gesunken.

Anna Dollinger (Deutscher Gewerkschaftsbund DGB) erklärte, der deutsche Meisterbrief sei ein Qualitätssiegel. Der DGB begrüße daher die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den jetzt zulassungsfreien Betrieben. Doch könne das nur ein Baustein in einem größeren ordnungspolitischen Zusammenhang sein. Dazu zähle die Erhöhung der Tarifbindung.

Einzig Klaus Holthoff-Frank (Monopolkommission) sprach sich gegen die Wiedereinführung der Meisterpflicht aus. Die beiden wesentlichen Argumente - Sicherung einer hohen Qualität der angebotenen Leistungen und Gewährleistung der Ausbildungsleistung - könnten nicht überzeugen. Es bleibe die Möglichkeit, den Meisterbrief freiwillig zu erwerben, etwa um den Kunden durch die zusätzliche Qualifikation eine besondere Qualität zu signalisieren.

Am Freitagnachmittag beschäftigte sich auch das Plenum auf Basis eines Gesetzentwurfs (19/11120) der AfD-Fraktion mit dem Thema. Die AfD will die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Sinne des Paragrafen 45 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe erreichen. Hierdurch sollen entstandene Fehlentwicklungen im Handwerk beseitigt werden.

Zusätzlich soll den Handwerksgesellen, die auf Basis der Handwerksnovelle von 2004 ihr Handwerk ohne Meistertitel selbständig ausüben und sich nicht in einem Anstellungsverhältnis befinden, eine Übergangsfrist von 24 Monaten zum Erwerb des Meistertitels eingeräumt werden. Der AfD-Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsauschuss überwiesen.