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Gastkommentare - Contra : Nicht aufschnüren

Paragrafen 219a StgB abschaffen?

07.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
1 Min

H offentlich hat der Kompromiss zum Paragraf 219a Bestand, auf den sich die fünf Minister von Union und SPD kurz vor Weihnachten geeinigt haben. Er ist viel besser, als es die Kritik von allen Seiten vermuten lässt. Die Einigung trägt dem Geist des Paragraf 218 Rechnung. Wer mehr will, stellt auch den gesellschaftlichen Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch infrage.

Als die Paragrafen 218 und 219 in ihrer heutigen Form geschaffen wurden, waren Informationen noch nicht breit im Internet verfügbar. Es gab also keinen Bedarf, im Paragraf 219a zwischen Werbung und Online-Informationen zu differenzieren. Heute gibt es diese Notwendigkeit sehr wohl. Deshalb steht eine Reform an. Mit der geplanten Änderung erhalten die betroffenen Frauen neben den Auskünften von Ärzten, Beratungsstellen und Broschüren eine weitere Informationsquelle. Für die Ärzte wird Rechtssicherheit hergestellt. Sie werden künftig wissen, in welchem Rahmen sie online informieren dürfen.

Es ist richtig und wichtig, dass der Paragraf 219a nicht abgeschafft wird. Auch wenn es den allermeisten Medizinern selbstverständlich nicht einfällt, für Abtreibung Werbung zu machen, so muss die Unterscheidung erhalten bleiben, dass eine Abtreibung nicht irgendeine medizinische Leistung ist und nicht auf einer ähnlichen Stufe wie eine Zahnreinigung stehen kann. Das Werbeverbot spiegelt den Geist des Paragraf 218 wider, der einen Ausgleich gefunden hat zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Recht des Ungeborenen auf Leben. Dieser große gesellschaftliche Kompromiss sollte nicht aufgeschnürt werden. Besser lässt sich das Konfliktthema nicht befrieden.