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SExuelle Gewalt : Ein neues Bewusstsein

Die Statistiken sind eindeutig, die Gesellschaft reagiert. Vor allem Kinder brauchen eine Lobby

07.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
5 Min

Der fremde Mann, der Frauen nachts in der dunklen Unterführung auflauert und sie dann vergewaltigt. Ja, den gibt es natürlich - und auch nicht nur in den zahlreichen TV-Krimis. Bei genauerer Betrachtung all der inzwischen verfügbaren Statistiken zum Ausmaß der sexuellen oder sexualisierten Gewalt scheint die Gefahr für Frauen jedoch eher von einem anderen auszugehen: von dem eigenen Partner oder Ex-Partner oder anderen Bekannten.

Erst im November trat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mit einer Untersuchung zur Partnerschaftsgewalt vor die Presse. Demnach wurden im Jahr 2017 rund 140.000 Frauen und Männer in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. 98 Prozent derjenigen, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung erfahren haben, waren Frauen. Das deckt sich auch mit den Erfahrungen der Berliner Oberstaatsanwältin und Leiterin der Abteilung zur Bekämpfung von Sexualstraftaten, Ines Karl: "Die Mehrzahl der Übergriffe erfolgt im sozialen Nahraum oder in Beziehungen. Noch immer ist das Private, das Häusliche für viele kein sicherer Ort." Hinzu komme, dass es viele Frauen nicht schaffen, sich aus diesen Umständen zu lösen, sagt Karl.

Das bedeutet im Umkehrschluss auch, die Dunkelziffer in diesem Bereich ist sehr hoch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst für 2017 zwar 11.282 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen. Aber nur 20 Prozent der Betroffenen suchten überhaupt Hilfe, betonte die Bundesfamilienministerin bei der Vorstellung der Studie. Nur fünf Prozent der Frauen zeigen eine Vergewaltigung überhaupt an, darauf verweist die Soziologin Monika Schröttle, die schon 2004 im Auftrag des Ministeriums eine umfassende Studie zu Gewalt gegen Frauen geleitet hat. Der Hauptgrund: Angst und Scham. Oft schaffen es Gewaltopfer erst nach Jahren, über das Erlebte zu sprechen.

Die Definition Dabei muss es nicht einmal gleich um Vergewaltigung gehen. Die Spanne dessen, was heute unter sexualisierter Gewalt von Statistiken erfasst wird, beginnt viel früher: bei Anmache auf der Straße, verbaler oder auch digitaler sexueller Belästigung, ungewollten Berührungen, Telefonterror. Sexualisierte Gewalt charakterisiert die Übergriffe nicht nur als Ausleben sexueller Bedürfnisse sondern als Ausüben von Macht und Ausnutzen von Hierarchiestrukturen. Davon erzählt die von Hollywood-Schauspielerinnen Ende 2017 gestartete Debatte über sexuelle Belästigung in der amerikanischen Filmwirtschaft in eindrücklicher Weise. Denn unter dem Hashtag "MeToo" zog diese bald ihre Kreise um den gesamten Globus und durch sämtliche gesellschaftliche Milieus und rückte ins öffentliche Bewusstsein, wie sehr es sich dabei offensichtlich um ein strukturelles Problem handelt - von dem vor allem Frauen betroffen sind.

Manchmal wirkt offensichtlich erst ein bisschen Hollywood-Glamour, doch wer wollte, konnte dies auch schon früher wissen. So kam bereits 2014 eine umfassende Studie der EU zu Gewalt gegen Frauen - mit 42.000 Befragungen - zu erschreckenden Ergebnissen: Demnach hat jede zehnte Frau in der EU seit ihrem 15. Lebensjahr irgendeine Form der sexuellen Gewalt erfahren und jede 20. Frau ist, seit sie 15 war, vergewaltigt worden. Von den Frauen, die in einer Beziehung leben, haben 22 Prozent körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Ein Drittel der von Vergewaltigung in der Partnerschaft betroffenen Frauen wurde mindestens sechs Mal vergewaltigt.

Unwissenheit in den Betrieben Interessante Daten liefert diese Untersuchung aber nicht nur für den privaten Bereich. Immer mehr Frauen arbeiten und machen Karriere und so fragte die EU-Studie auch nach der Gefährdung berufstätiger Frauen. Heraus kam: 75 Prozent der berufs- oder in Führungspositionen tätigen Frauen sind in ihrem Leben sexuell belästigt worden. "Für berufstätige Frauen in Leitungs- und Führungspositionen besteht ein Risiko für sexuelle Belästigung", schreiben die Wissenschaftler. Sie fordern, Arbeitgeber müssten für eine entsprechende Aufklärung und Sensibilisierung sorgen und konkrete Initiativen ergreifen.

Wie nötig das ist und wie viel Unwissen hierbei im Spiel ist, darauf verweist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Deren Angaben zufolge hat zwar mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt. Zugleich wissen 80 Prozent aber nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv davor zu schützen. Auch 60 Prozent der Personalverantwortlichen können nicht benennen, was ihre Betriebe zum Schutz vor sexueller Belästigung unternehmen. Das alles vor dem Hintergrund, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sexuelle Belästigung verbietet. Im Frühjahr 2019 soll nun im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle eine umfassende empirische Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erscheinen.

Doch nicht nur das AGG verbietet seit 2006 sexuelle Belästigung, schon 20 Jahre zuvor wurde Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand. Und 2016 wurde das Sexualstrafrecht umfassend reformiert. Begleitet von einer breiten öffentlichen Debatte wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" darin verankert. Er besagt, dass es für die Strafbarkeit eines Übergriffs nicht mehr darauf ankommt, ob Gewalt angewendet oder damit gedroht wurde oder ob das Opfer sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist nun: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt. Unbedingt leichter ist die Arbeit der Juristen dadurch nicht geworden. "Wir haben im Vorfeld große Probleme in der Beweisführung jener Fälle gesehen, wo Aussage gegen Aussage steht. Das hat sich auch bestätigt", sagt Oberstaatsanwältin Ines Karl.

Dennoch begrüßt sie die Reform, da sie das zu schützende Rechtsgut, die sexuelle Selbstbestimmung, in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten gerückt habe. Es wäre jedoch zu einseitig, die Wirkungen der Reform nur an der Zahl der Verurteilungen zu "Nein heißt Nein" zu messen, auch wenn die Zahl der Verfahren seitdem in Berlin jährlich um ein Drittel gestiegen sei. "Vielmehr setzt das Ideal der sexuellen Selbstbestimmung auch eine Klarheit in den Entscheidungen und in deren Kommunikation voraus. Sich diese bewusst zu machen, stärkt die Selbstbestimmungsfähigkeit der Betroffenen", sagt die Juristin. Das haben im Zuge von MeToo viele Frauen und einige Männer bewiesen - übrigens auch in den Parlamenten. Nicht nur im EU-Parlament berichteten Mitarbeiter und Abgeordnete von übergriffigem Verhalten. In Großbritannien sorgte die Debatte gar für einen Ministerrücktritt. Es tut sich also etwas. Einerseits.

Wo bleiben die Kinder? Auf der anderen Seite stehen die Kinder. "Täglich werden fast 50 Kinder misshandelt oder sexuell missbraucht", sagte Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes bei der Vorstellung der Zahlen für 2017 im Juni vergangenen Jahres. Mehr als 13.000 kindliche Opfer sexueller Gewalt verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik. "Besonders erschreckend sind der Anstieg härtester Gewaltszenen im Internet sowie die steigende Zahl von Missbrauchsabbildungen von Kleinkindern und Babys", betonte Johannes-Wilhelm Rörig, der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Pressekonferenz. Und auch hier ist die Dunkelziffer sehr viel höher. Kinder wissen noch nichts vom Nein-heißt-Nein im Sexualstrafrecht. Fünfjährige können nicht auf Twitter Übergriffe anprangern. Fünfjährige brauchen für die Durchsetzung ihrer Rechte die Erwachsenen.