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Gesetzentwurf : Telefonüberwachung bei Einbruchsdiebstahl

Koalition fordert Änderungen im Prozessrecht und will Befugnisse von Ermittlern ausweiten

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Gerichtliche Strafverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Ein Gesetzentwurf der Koalition (19/14747) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Arbeit der Gerichte effektiver und praxistauglicher zu machen. Vorgeschlagen wird unter anderem die Bündelung der Nebenklagevertretung. Dies soll es den Gerichten ermöglichen, einer Gruppe von Nebenklägern mit gleichgerichteten Interessen einen gemeinschaftlichen Rechtsbeistand zu bestellen oder beizuordnen. Zu einer Beschleunigung des Verfahrens sollen auch Änderungsvorschläge zum Befangenheitsrecht führen. Weiterhin sieht der Entwurf Vereinfachungen im Beweisantragsrecht vor (siehe Seite 3).

Vermummung Ferner soll es den Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen generell verboten werden, ihr Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken, weil hierdurch der Ablauf insbesondere auch strafgerichtlicher Hauptverhandlungen und Beweiserhebungen im Einzelfall erheblich gestört werden könne. Ausnahmen, unter anderem zum Schutz von Personen, sollen aber zugelassen werden.

Der Entwurf sieht zudem erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden vor. Bei Verdacht eines Einbruchdiebstahls soll die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation ermöglicht werden, ohne dass - wie derzeit - einschränkend der Verdacht eines bandenmäßig begangenen Diebstahls vorliegen muss. Erforderlich ist aber, dass die Tat schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten ohne Telekommunikationsüberwachung wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Um Anhaltspunkte für das Aussehen eines unbekannten Spurenlegers zu gewinnen, ist die Erweiterung der DNA-Analyse vorgesehen. Der Änderungsvorschlag soll die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters der Person erlauben.

Opferschutz Der Opferschutz im Strafverfahren soll durch zwei Vorschläge gestärkt werden. Audiovisuelle Aufzeichnungen wie schon bei Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, soll es auch bei Vernehmungen von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten geben. Die Aufzeichnung ermöglicht dem Gericht, dem Opfer die Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ersparen und diese durch die Vorführung der Aufzeichnung zu ersetzen. Ferner soll dem gesteigerten Bedürfnis der Opfer nach anwaltlicher Beratung und Beistand insbesondere in Vergewaltigungsfällen Rechnung getragen werden. woj