AfD-Entwurf gegen Abschaffung von Bargeld
Der Bundestag hat am Donnerstag einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)" (19/14761) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Debatte war abgebrochen worden und die übrigen Reden wurden zu Protokoll gegeben, nachdem der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU) während seiner Rede gesundheitliche Probleme bekam und ärztlich behandelt werden musste.
FDP will Handelsabkommen mit Kanada durchsetzen
Die FDP-Fraktion will bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada den Druck erhöhen. Per Gesetzentwurf fordern die Abgeordneten, Deutschland solle dem Ceta-Abkommen zustimmen (19/14783). Die Abgeordneten erklären dazu, das Abkommen werde vorläufig seit mehr als zwei Jahren angewendet - in den Bereichen, für die ausschließlich die EU zuständig ist. Da Ceta ein gemischtes Abkommen ist, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren, bevor es vollständig in Kraft treten kann. Die Vorlage wurde an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik beschlossen
Der Bundestag hat einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik (19/13444) zugestimmt. Damit werde die Rechtslage an EU-Verordnungen angepasst, erläutert die Bundesregierung. Zudem würden Rechtsunsicherheiten beseitigt sowie die Potenziale der Digitalisierung bei der Datenerhebung genutzt. So könne die Qualität von Ergebnissen verbessert werden. Mit dem Votum folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschuss.
Gesetz zur Optimierung der Erdölbevorratung
Ebenfalls beschlossen wurde eine Gesetzesänderung zur Optimierung der Vorratshaltung von Erdöl. Bisher hätten Fristen und Zeiträume zu Zusatzkosten führen können, erklärt die Bundesregierung in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes" (19/13445, 19/14622). Nun soll der Bevorratungszeitraum am 1. Juli eines Jahres beginnen (bislang: 1. April). So hätten Mitgliedstaaten mehr Zeit, sich an die neue Bevorratungspflicht anzupassen und damit Kosten zu sparen. Der Gesetzentwurf sehe vor, die Vorschriften zu ändern, die die Ermittlung der Höhe der Bevorratungspflicht und den Zeitraum der Bevorratungspflicht regeln. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
FDP startet Offensive zur Mitarbeiterbeteiligung
Die Bundesregierung soll mit verschiedenen Maßnahmen für eine bessere Beteiligung von Mitarbeitern im Unternehmen sorgen. Dazu sei neben Informationskampagnen über die Mitarbeiterbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf ein europäisch wettbewerbsfähiges Niveau notwendig, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14786). Die derzeitige Mitarbeiterbeteiligung wird aufgrund der steuerlichen und bürokratischen Vorschriften als so unattraktiv bezeichnet, dass deutsche Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb erfahren würden. Der Steuerfreibetrag für die Überlassung von Beteiligungen liege in Deutschland mit 360 Euro pro Jahr weit unter den Regelungen der Nachbarländer wie Niederlande (1.200 Euro) oder Österreich (3.000 Euro). Nach Ansicht der FDP-Fraktion sind sowohl von Arbeitgeberseite als auch aus der Sicht der Belegschaft gute Argumente für eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiter vorhanden: eine bessere Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber, die Förderung unternehmerischen Denkens und eine langfristige Bindung an das jeweilige Unternehmen. Zudem könnten Arbeitgeber ihr Eigenkapital stärken, und Arbeitnehmer würden neben den Lohneinkünften Einkommen aus Kapital beziehen.
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