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WAHLRECHT : Wenn weniger mehr wäre

Das Parlament ringt weiter um Wege zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
4 Min

Klingt erstmal einfach: Etwa 62 Millionen wahlberechtigte Deutsche entscheiden in allgemeiner und gleicher Wahl über die Zusammensetzung des Bundestages. Ihm sollen 598 Volksvertreter angehören, von denen die Hälfte in das Parlament per Direktmandat einzieht, das mit dem jeweils besten Erststimmen-Ergebnis in einem der 299 Wahlkreise errungen wird. Die andere Hälfte rekrutiert sich entsprechend dem Zweitstimmenergebnis der Parteien über deren Kandidatenlisten. "Personalisiertes Verhältniswahlrecht" heißt diese Zauberformel, die niemand im Bundestag in Frage stellen will.

Allein: Die Rechnung geht so glatt nicht (mehr) auf. Erhält etwa eine Partei mehr Direktmandate, als ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, hat sie eine entsprechende Zahl sogenannter Überhangmandate, die dann wiederum mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden, um das von den Wählern bestimmte Kräfteverhältnis zwischen den Parteien wiederherzustellen. Die Folge: Begünstigt von der sich verändernden Parteienlandschaft ist die Zahl der Mandate bei der letzten Bundestagswahl auf 709 und damit weit über die gesetzlich angestrebte Sollgröße von 598 hinaus angestiegen, und deutlich mehr als 800 nach dem nächsten Urnengang gelten keineswegs als unwahrscheinlich.

Zu viele, lautet fraktionsübergreifend der einmütige Befund. Bei der Diagnose endet indes die Einmütigkeit auch schon; auf einen mehrheitsfähigen Therapievorschlag konnte sich auch eine von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) 2017 einberufene Reformkommission nicht verständigen.

Vergangene Woche nun beriet das Parlament erneut über eine Reform. Zwei Vorschläge lagen den Abgeordneten vor: ein gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen (19/14672) und ein Antrag der AfD (19/14066).

Die Drei-Fraktionen-Vorlage zielt darauf ab, die Entstehung von Überhangmandaten möglichst zu vermeiden, indem das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate auf etwa 60 zu 40 verändert wird. Dazu soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht werden. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge "eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern" entfallen, da auch dieses sogenannte Sitzkontingentverfahren "zu unnötigem Ausgleichbedarf" führe.

Der AfD-Vorschlag sah vor, "dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht". Für ein Direktmandat müsste dann nicht nur die relative Stimmenmehrheit in einem Wahlkreis errungen werden, sondern möglicherweise auch ein prozentual stärkeres Ergebnis als das anderer Wahlkreissieger derselben Partei in dem Land - die dann gegebenenfalls leer ausgingen, womit ihr Wahlkreis ohne direkt gewählten Abgeordneten bliebe. Diesem Ansatz wollte keine der anderen Fraktionen folgen; der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt.

Streit um Direktmandate Es sei "sicherlich die schlechteste Option", entstehende Überhangmandate einfach zu streichen, kritisierte Ansgar Heveling (CDU) den AfD-Vorschlag, der "die Axt an das personale Element" des Wahlrechts lege. Der Union sei dagegen "die Repräsentanz durch in Wahlkreisen gewählte Abgeordnete außerordentlich wichtig". Nach der von den anderen Oppositionsfraktionen vorgeschlagenen Reduktion auf 250 Wahlkreise würde der einzelne Wahlkreis indes "so groß, dass eine angemessene Repräsentanz durch Wahlkreisabgeordnete nicht mehr gewährleistet werden" könne.

Mahmut Özdemir (SPD) sagte, Kürzen bei den Direktwahlkreisen bedeute "Kürzen bei der direkten Demokratie". Notwendig sei, "über das stetige Anwachsen der Bundestagsgröße zu reden und Vermeidungsmöglichkeiten zu beraten". Die SPD sei bereit, daran zu arbeiten, und wolle eine Lösung, "die nach Möglichkeit ohne Verringerung der Anzahl von Direktwahlkreisen auskommt". Sie stelle aber auch fest, "dass das geltende Bundeswahlrecht verfassungsgemäß ist".

Stefan Ruppert (FDP) warf der Union eine Blockadehaltung vor. Bisher sei "allen Vorschlägen der Union ihre Verfassungswidrigkeit bescheinigt" worden, "weil Sie nämlich bei allen anderen gekürzt haben, außer bei sich selbst", kritisierte Ruppert und mahnte: "Der Bundestag muss kleiner werden, und die Union muss ihre Blockade aufgeben". Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, der Drei-Fraktionen-Vorschlag würde auf der Basis des Wahlergebnisses von 2017 zu einer Gesamtzahl von rund 630 Abgeordneten im Bundestag führen. Dass bei einer Reform die Wahlkreise größer werden, sei "unangenehm", dürfe aber einer Neuregelung nicht entgegenstehen. Britta Haßelmann (Grüne) hob hervor, dass die Diskrepanz zwischen der Zahl der - insbesondere bei der Union - erzielten Direktmandate und dem Zweitstimmenergebnis zu dem Überhang führe, der für alle Fraktionen ausgeglichen werden müsse. Der einzige Weg, die Zahl dieser Überhang- und Ausgleichsmandate "nicht so überbordend werden zu lassen", sei die Reduzierung der Zahl der Wahlkreise.

Albrecht Glaser (AfD) betonte, dass ein Neuzuschnitt aller Wahlkreise bis März kommenden Jahres nicht möglich sein werde. Ab dem 25. März 2020 könnten aber nach geltendem Recht Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 aufgestellt werden. Ab diesem Datum sei eine Wahlrechtsreform in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Deshalb habe die AfD einen Gesetzentwurf (19/15074) vorgelegt, der drei zusätzliche Monate Zeit für die Reform verschaffe. Diesen Entwurf, der ein Verschieben der entsprechenden Fristen im Bundeswahlgesetz vorsieht, überwies der Bundestag ebenso wie die Drei-Fraktionen-Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.