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Agrar : Schutz von Nutztieren

FDP-Fraktion fordert besseres Kontrollregime

21.01.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
2 Min

Der Schutz von Nutztieren in Deutschland muss aus Sicht der FDP-Fraktion besser werden. Der Bundestag hat sich am vergangenen Freitag auf Antrag (19/6285) der FDP mit der Wirksamkeit des Tierschutzrechts befasst. Die Vorlage wurde an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Die Abgeordneten kritisierten, dass der Tierschutz in der Nutztierhaltung weder einheitlich noch regelmäßig überwacht werde. Verbindliche Kontrollintervalle für Nutztierhaltungsbetriebe sehe weder das Tierschutzgesetz (TierSchG) vor, noch würde der Umfang der Kontrollen entsprechender Betriebe in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes konkret vorgegeben.

Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es einer bundesweiten Harmonisierung behördlicher Kontrollen, denn es gebe ein eklatantes Missverhältnis von registrierten und tatsächlich kontrollierten Betrieben in den einzelnen Bundesländern. Angesichts von rund 216 Millionen Nutztieren, die in ungefähr 185.000 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten würden, mahnten die Liberalen in der Vorlage wirksamere und effizientere Kontrollen an. Dass es in den in Frage stehenden Betrieben rechnerische Differenzen zwischen den Kontrollintervallen von 2,8 Jahren in Berlin bis 48,1 Jahren in Bayern gebe, sei zu viel.

Kontrollintervalle Die FDP forderte die Bundesregierung dazu auf, ab dem Jahr 2020 verbindliche Kontrollintervalle von mindestens drei Jahren für Nutztierhaltungsbetriebe im Tierschutzgesetz festzulegen. Dazu sollen mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zu Art und Umfang der Kontrollen nach bundeseinheitlichen Standards getroffen werden. Die an den Kontrollen beteiligten Behörden sollen außerdem durch finanzielle Unterstützung des Bundes von bis zu 140 Millionen Euro mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um den Verpflichtungen nachkommen zu können. Denn ein Knackpunkt sei bisher gewesen, dass den Ländern bis zu 2.000 Amtsveterinärstellen fehlen würden, um die gesetzlichen Vorgaben überhaupt erfüllen zu können. Regelmäßig würden Haushaltsanträge in den Landtagen scheitern, um diesen Missstand zu beseitigen. In dieser Hinsicht versage die föderale Verwaltungskompetenz der Länder. Eine Bedingung der FDP lautete jedoch, dass den Tierhaltern durch den Forderungskatalog keine zusätzlichen Kosten zum Beispiel durch Gebühren entstehen dürfen.