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FALL AMRI : Ein gut vernetzter Islamist

Vor drei Jahren starben zwölf Menschen bei dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Der Attentäter sah sich als Soldat im Dschihad

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
7 Min

Es war ja nicht so, dass niemand etwas geahnt hätte. Im Gegenteil. Der syrische Kurde Lokman D. wunderte sich schon im Spätsommer 2015 über den schrägen Vogel, mit dem er einige Wochen ein Zimmer der Flüchtlingsunterkunft im niederrheinischen Emmerich teilte. Ein unerträglicher Frömmler, der seine Mitbewohner mit penetranten Hinweisen auf die einzig gottgefällige und korangemäße Lebensgestaltung nervte. Mehr noch: Auf seinem Mobiltelefon fanden sich Fotos bärtiger Gestalten mit Kalaschnikows, nach seinen Worten IS-Kämpfer in Syrien, die er stolz herumzeigte. Für Lokman D. stand fest: Der Kerl "war eine extremistische Person und nicht gekommen, um Blumen an die Deutschen zu verteilen".

Stattdessen kaperte der Tunesier Anis Amri am 19. Dezember 2016 einen Schwerlaster, ermordete den Fahrer und preschte in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz. Zwölf Tote und 55 Verletzte waren die Bilanz des bislang opferreichsten radikalislamischen Terroranschlags in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen und Berlin, den beiden Bundesländern, in denen Amri nach seiner Einreise Anfang Juli 2015 die meiste Zeit verbracht hatte, haben sich seither zwei Sonderermittler der jeweiligen Landesregierungen sowie zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse der Aufarbeitung gewidmet.

Mittlerweile ist Amri unter rund 800.000 Migranten, die im Laufe des Jahres 2015 Deutschland erreichten, der posthum wohl am gründlichsten Durchleuchtete. Damals dauerte es knapp ein halbes Jahr, bis seine Identität zweifelsfrei feststand. Bis dahin war er den Behörden unter anderem als Anis Amir, Mohammed Hassa, Mohammed Hassan, Ahmed al Masri, Ahmed Zaghloul, Ahmed Zahrour bekannt gewesen.

Hinter Gittern Heute wissen wir, dass Amri vor seiner Ankunft in Deutschland gut dreieinhalb Jahre in Italien hinter Gittern verbracht hatte. Nicht zuletzt bescherte ihm der Knastaufenthalt sein radikalislamisches Erweckungserlebnis. Nach eigenen Worten lernte er dort "gute Leute" kennen, die ihm den "wahren Weg" gezeigt hätten.

Nach Syrien in den Heiligen Krieg zu ziehen, war seither ein Lebensprojekt, auf das Amri wiederholt zurückkam. In Deutschland sei er allein, um dafür das nötige Geld aufzutreiben, vertraute er im Herbst 2015 Mitbewohnern in Emmerich an. Italien mit seiner insgesamt geringeren finanziellen Großzügigkeit gegenüber Asylbewerbern schien ihm dazu weniger geeignet.

Amri lebte in der Überzeugung, dass Allah seinen Gläubigen gestatte, sich auf Kosten Ungläubiger durch Raub zu bereichern. "Ich begehe Straftaten, um den Ungläubigen zu schaden", lautete in den Worten eines Krefelder Polizeibeamten, der im Oktober 2015 einen "Prüffall Islamismus" gegen Amri eröffnet hatte, dessen Maxime. Zugleich lässt sich ihm ein gewisser Familiensinn nicht absprechen. In einem Telefonat mit seiner Mutter bedankte diese sich im Sommer 2016 dafür, dass der Sohn ihr 1.500 Euro aus seinen Drogengewinnen hatte zukommen lassen.

All dies sind Erkenntnisse aus öffentlichen Sitzungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich seit März 2018 mit Vorgeschichte und Folgen des Breitscheidplatz-Attentats befasst. Hätte sich der Anschlag verhindern lassen, und wenn ja, warum ist dies nicht geschehen, lautet wie im Berliner Abgeordnetenhaus und im nordrhein-westfälischen Landtag auch hier die Frage. Anders als in deren Ausschüssen liegt der Fokus freilich auf der Rolle und dem möglichen Versagen von Bundesbehörden.

War es glaubhaft, als der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, beteuerte, Amri sei ein "reiner Polizeifall" gewesen, mit dem sein Amt "nur am Rande" befasst gewesen sei? Traf die Behauptung zu, außer dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe sich keine Bundesbehörde mit dem Mann befasst? War Amri tatsächlich ein Einzeltäter? Warum wurde sein Vertrauter Bilel ben Ammar sechs Wochen nach dem Anschlag abgeschoben, obwohl sich der Verdacht einer Tatbeteiligung nicht restlos ausräumen ließ? "Das große Mysterium ist, wie der Top-Gefährder von allen ausgerechnet den schlimmsten salafistischen Anschlag begehen und sich wie unter einer Käseglocke bewegen konnte", formulierte der Grüne Konstantin von Notz bei Beginn der Ermittlungen und deutete damit eine viel weiter gehende Frage an: Wurde Amri gedeckt?

Aha-Momente In den 22 Monaten seines Wirkens hat der Ausschuss mehrere Aha-Momente erlebt, zuletzt im November, als ein Beamter des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts den damaligen Spitzen des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesinnenministeriums vorwarf, sie hätten versucht, einen hochkarätigen Informanten seiner Behörde zu diskreditieren, und damit auch Ermittlungen gegen Amri faktisch sabotiert (siehe Beitrag rechts). Ähnlich war es, als im September 2018 eine BfV-Mitarbeiterin aussagte, sie habe bereits im Januar 2016 eine Personenakte über Amri angelegt und diesen auch mit "nachrichtendienstlichen" Mitteln bearbeiten lassen. Also doch kein "reiner Polizeifall"? Und schon im Juni 2018 hatte die Mitteilung, dass mit dem BKA eine weitere Bundesbehörde Amri seit Ende 2015 auf dem Radar hatte, die Abgeordneten aufhorchen lassen. Der spätere Attentäter war als Kontaktperson einer mutmaßlichen Terrorzelle, gegen die sich ein polizeilicher "Gefahren-Abwehrvorgang" (GAV) mit Decknamen "Lacrima" richtete, in den Blick der Ermittler geraten.

"Das war etwas, was ich bisher in der Form noch nicht wusste", kommentierte damals die Grünen-Obfrau Irene Mihalic. "Bisher wurde 'Lacrima' nicht mit Amri in Verbindung gebracht", wunderte sich auch ihr FDP-Kollege Benjamin Strasser. Bekannt war, dass Amri in einer Operation des nordrhein-westlichen Landeskriminalamts, der Ermittlungskommission (EK) "Ventum", als "Nachrichtenmittler" geführt wurde. Die EK "Ventum" befasste sich seit dem Sommer 2015 mit dem "Deutschen Islamkreis" um den Hassprediger Abu Walaa, dessen Protagonisten derzeit in Celle vor Gericht stehen.

Der GAV "Lacrima" betraf sieben Tunesier, die 2014 eingereist waren, um einen Anschlag vorzubereiten. Seit Februar 2015 hatte das BKA sie im Blick, im Spätherbst tauchte Amri in ihrem Umfeld auf. In der zweiten Jahreshälfte 2015 kondensierten sich die gewonnenen Erkenntnisse zu einem Ermittlungsverfahren unter der Bezeichnung "Eisbär" gegen den Tunesier Sabou Saidani und zwei weitere in Berlin lebende Landsleute, die sich telefonisch gelegentlich darüber austauschten, die "Säulen von Berlin" müssten "einstürzen", die Stadt solle "brennen". Amri selbst wollte im Herbst 2016 gemeinsam mit dem Tschetschenen Magomed Ali Chamagow und dem französischen Konvertiten Clément Baur das Berliner Gesundbrunnen-Center in die Luft sprengen, zeitgleich mit Anschlägen in Brüssel und Paris.

Aus all dem ergibt sich das Bild eines von deutschen Behörden unterschätzten Amri. Der Mann war kein Spontan-Attentäter. Er war ein international vernetzter Islamist, der, wenn er nicht gerade mit Drogen handelte, immer wieder Anschlagspläne schmiedete. Unter den Anhängern Abu Walaas prahlte Amri, es sei ihm ein Leichtes, in Italien oder Frankreich Schnellfeuergewehre zu beschaffen.

In der Zeit seines Deutschland-Aufenthaltes 2015/16 tauchte Amris Name in mindestens drei Ermittlungsverfahren gegen die radikalislamische Szene auf, ohne dass sich daraus je ein konsistentes Bild seiner Person ergab. Als im BKA Ende 2015 in mühsamer Puzzle-Arbeit Amris Identität geklärt wurde, war dort zunächst unbekannt, dass Nordrhein-Westfalens Polizei ihn bereits als gefährlichen Islamisten im Visier hatte. Im November 2015 und Februar 2016 regte das Düsseldorfer Landeskriminalamt (LKA) an, das BKA möge die Ermittlungen gegen Abu Walaa und seine Anhänger an sich ziehen, beide Male vergeblich.

Ist es denkbar, dass ein dermaßen vernetzter Terroraspirant wie Amri als Einzeltäter agierte? Von Zeugen aus dem BKA sind differenzierte Einschätzungen zu hören. Gewiss habe Amri im Freundeskreis wohl Unterstützung erfahren. Es gebe sogar einen namentlich bekannten Hintermann, einen gewissen Mouadh Tounsi alias "Momo1", mit dem Amri wenige Minuten vor dem Anschlag Nachrichten austauschte. Freilich habe sich "Momo1" weder eindeutig identifizieren noch lokalisieren lassen.

Eilig abgeschoben Abgesehen davon sei es nicht gelungen, Mittäter im engeren Sinne ausfindig zu machen. Dies gelte auch für Amris Kumpel Bilel ben Ammar, der das Interesse des Ausschusses erregt hatte, weil er am Vorabend des Attentats noch mit Amri zusammengesessen hatte, danach zehn Tage lang verschwunden war und am 1. Februar 2017 in aller Eile abgeschoben wurde. Er hatte zuvor mit der Begründung des Sozialhilfebetrugs vier Wochen lang in Untersuchungshaft gesessen, wo er zweimal von BKA-Beamten vernommen wurde.

Denen erzählte Ben Ammar, er habe sich am Vorabend des Anschlages mit Amri über Fragen des Ausländerrechts unterhalten. Einer Kriminaldirektorin des BKA verdankt der Ausschuss den Hinweis, Amri könnte zu dieser Zeit den Termin des Attentats noch nicht abgesehen haben. Sein Problem sei gewesen, dass man moderne Lkw nicht einfach kurzschließen kann, um sie zu starten. So sei er seit Ende November 2016 auf der Suche nach einem Fahrzeug mit passendem Zündschlüssel gewesen, ohne zu wissen, wann er fündig würde.

Zweifel am Verfassungsschutz Da Ben Ammar kein konkreter Tatbeitrag nachzuweisen, andererseits absehbar war, dass der Haftbefehl gegen ihn keinen Bestand haben werde, entschlossen sich die Zuständigen, ihn außer Landes zu schaffen. "Wir wollten alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass Ben Ammar in Deutschland wieder auf freien Fuß kommt", sagte die damalige Innen-Staatssekretärin Emily Haber dem Ausschuss. "Für uns war der ausländerrechtliche Umgang mit den Fall Amri eine dramatische Warnung, wie dringlich die Durchsetzung der Ausreisepflicht bei Gefährdern ist."

Nicht ausgeräumt sind namentlich im Oppositionslager Zweifel an der Rolle des Verfassungsschutzes. Hatte Maaßen mit der Behauptung, Amri sei ein "reiner Polizeifall" gewesen, die Öffentlichkeit angelogen? Diesen Eindruck schien die Enthüllung der Existenz einer Personenakte Amri seit Anfang 2016 zunächst zu bestätigen. Jedoch relativierte die Zeugin, die das Dossier angelegt hatte, selbst das Gewicht ihrer Aussage: Das gesammelte Material habe nur einen schmalen Ordner gefüllt, die Federführung in der Tat bei der Polizei gelegen.

In der Folge hörte der Ausschuss eine Reihe von Verfassungsschützern, die unisono beteuerten, ihre Behörde habe keine eigenen, über den polizeilichen Informationsstand hinausreichenden Erkenntnisse über Amri gewonnen. Das einzige "nachrichtendienstliche" Mittel, das gegen ihn eingesetzt worden sei, habe darin bestanden, V-Leuten in der islamistischen Szene Porträtfotos vorzulegen mit der Frage, ob ihnen der Mann bekannt war. "Überwacht" worden in dem Sinne, dass der Verfassungsschutz ihn offensiv ausgespäht hätte, sei Amri nie.

Der Ausschuss musste sich auch den nachrichtendienstlichen Begriff des "Umfeldes" erklären lassen, um zu verstehen, warum der Verfassungsschutz zwar über einen V-Mann in der Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit verfügte, wo Amri ein und aus ging, und dennoch darauf beharrte, er habe in dessen "Umfeld" keine "Quelle" besessen. Das "Umfeld" sei "nicht objektbezogen, sondern personenbezogen" zu definieren. Also sei der V-Mann, weil nicht auf Amri angesetzt, auch nicht dessen Umfeld zuzurechnen gewesen.

Kann es sein, dass ihm Amri gar nicht aufgefallen ist? Der Verfassungsschutz lehnt die Vernehmung des zuständigen V-Mann-Führers durch den Untersuchungsausschuss strikt ab. Liberale, Linke und Grüne haben dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.