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Haushalt : Risikokosten im Straßenbau

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung soll künftig bei vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Straßenbaubereich die von privaten Auftragnehmern zu tragenden Risikokosten zu 100 Prozent ansetzen. Die Risikokosten sollen dazu im Rahmen eines Risikoworkshops ermittelt werden. Dies sieht ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Maßgabebeschluss vor, den der Haushaltsausschuss vergangene Woche mit Stimmen der Koalition annahm. Die AfD stimmte gegen den Beschluss, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung mit dem Beschluss zudem weiter auf, "aus den verfügbaren Daten eine Datengrundlage zu schaffen, um künftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bezüglich der Risikobewertung auf realen Erfahrungswerten aufzubauen".

Hintergrund des verabschiedeten Maßgabebeschlusses ist die Diskussion um das Projekt "A 49 AK Kassel-West - Anschluss A 5" in sogenannter öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) und einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Umgang des Bundesverkehrsministeriums mit einem früheren Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2017. Dessen Vorgaben, unter anderem hinsichtlich der Risikokosten, sah der Rechnungshof in seinem Bericht aus dem Oktober 2018 als nicht erfüllt an.

Neben dem künftigen Umgang mit Risikokosten greift der Maßgabebeschluss der Koalition zudem eine Forderung des Bundesrechnungshofes zur abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das A-49-Projekt auf. Bei der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll die Bundesregierung demnach "die durch die Gründung der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesstraßen geänderten Rahmenbedingungen bei der Eigenrealisierung" berücksichtigen, heißt es in dem Beschluss.

Einen von der FDP-Fraktion eingebrachten Maßgabebeschluss lehnte der Ausschuss mit Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. In diesem hatte die Fraktion neben der vollständigen Berücksichtigung der Risikokosten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten unter anderem auch gefordert, im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Vorhalte- und Verwaltungskosten bei der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen "und weitere im Zusammenhang mit der Eigenrealisierung stehenden Belastungen des Haushalts nachvollziehbar und in voller Höhe zu berücksichtigen". scr