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SCHALLSCHUTZ : Fluglärm-Gesetz evaluiert

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
2 Min

Die Regelungen des baulichen Schallschutzes gegen Fluglärm sollen überarbeitet werden. Dies geht aus dem "Ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" (19/7220) hervor. Die Evaluierung bezieht sich auf die Novelle des Fluglärm-Gesetzes von 2007 sowie untergesetzliche Regelungen zu dessen Durchführung.

Die Bundesregierung sieht demnach Handlungsbedarf unter anderem beim Lärmschutz von Kindertagesstätten und Krankenhäusern. Zudem sollen die Anforderungen an den baulichen Schallschutz flexibilisiert werden, um die Realisierungsquote zu erhöhen. Außerdem ist laut Bericht vorgesehen, die bisherige zeitliche Anspruchsregelung für die Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahme aufzugeben. Bisher können die Ansprüche laut Bericht erst fünf Jahre nach der Festsetzung eines Schutzbereiches geltend gemacht werden. Die Bundesregierung erhofft sich von der Neuregelung, dass Schallschutzmaßnahmen schneller realisiert werden. Von der avisierten Neuregelung der Kostenerstattung soll der Berliner Flughafen Tegel laut Bericht ausdrücklich ausgenommen werden. Für den Flughafen war damals aufgrund einer Ausnahmeregelung kein neuer Lärmschutzbereich ausgewiesen worden, da von einer baldigen Schließung ausgegangen worden war.

Keinen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vorerst bei den im Fluglärmgesetz normierten Schallpegeln der jeweiligen Schutzzonen. Die Auswirkungen der in der Novelle von 2007 festgelegten Werte ließen sich noch nicht bewerten, da die Schallschutzmaßnahmen in den neu festgesetzten Lärmschutzbereichen bisher nur unvollständig umgesetzt seien. Vorschläge zur Absenkung der Werte sollen erst dann entwickelt werden, wenn neue schalltechnische Daten vorliegen, die auch technische Fortschritte bei zivilen und militärischen Flugzeugen berücksichtigten, führt die Bundesregierung aus. Ablehnend äußert sich die Bundesregierung in dem Bericht zudem zu einem zusätzlichen Aufwach-Kriterium in Nacht-Schutzzonen. "Die vorliegenden Modellrechnungen zeigen nur eine geringe Wirksamkeit eines weiteren Kriteriums zur Abgrenzung der Nacht-Schutzzone", heißt es im Bericht.

Laut Bericht sollen diese und weitere vorgeschlagene gesetzliche Maßnahmen "im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden". Zeitliche Angaben dazu macht die Bundesregierung nicht. scr