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BUNDESTAG : Beschlussfähig auch in Zeiten der Pandemie

30.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
2 Min

Parlament und Pandemie, das passt nicht so recht zusammen: Das eine lebt von Meinungsaustausch und Interaktion, das andere zwingt zu Kontaktminimierung und Isolierung. Für den Bundestag bedeutet das in den Zeiten von "Covid 19", schwer vereinbare Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Man sei sich fraktionsübergreifend einig, beschrieb Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) vergangene Woche zu Beginn der Plenarsitzung die Aufgabenstellung, "die Handlungsfähigkeit dieses Verfassungsorgans unter allen Umständen zu wahren" und "gleichzeitig das Infektionsrisiko so weit wie irgend möglich zu minimieren".

Das Resultat dieser Bemühungen zeigte sich schon an Äußerlichkeiten der Sitzung. Nur ein Teil der Sitzplätze im Plenarsaal wurde von Abgeordneten genutzt; auf je zwei dazwischen stehenden Stühlen hielten Zettel mit der Aufforderung "Bitte freilassen" die Parlamentarier auf seuchenkonformen Abstand. Die Schriftführer flankierten nicht wie gewohnt den Sitzungsleiter, sondern waren an Beistelltischen neben den Stenographen platziert, und für die namentliche Abstimmung standen Wahlurnen außerhalb des Plenarsaals aufgereiht, um die sonst übliche Pulkbildung bei der Stimmabgabe zu vermeiden.

Diese Abstimmung war notwendig für die Feststellung einer "außergewöhnlichen Notsituation" zur Aufhebung der Schuldenbremse, was die sogenannte Kanzlermehrheit von mindestens 355 der 709 Abgeordneten erforderte; 527 beteiligten sich schließlich an der Abstimmung. Verlangte in diesem Fall das Grundgesetz die absolute Mehrheit, galt der Bundestag bisher laut Geschäftsordnung grundsätzlich als beschlussfähig, "wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist" - was sich in Pandemiezeiten schwerlich garantieren lässt.

Daher beschloss das Parlament vergangene Woche eine befristete Änderung der Geschäftsordnung. Danach ist das Parlament bereits beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder anwesend ist. Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. "Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass möglicherweise eine größere Zahl von Abgeordneten aufgrund von Schutzmaßnahmen nicht an den Sitz des Bundestages anreisen kann. Zudem werden Erfordernisse der Minimierung von Ansteckungsrisiken berücksichtigt", hieß es dazu in der Begründung der Beschlussvorlage (19/18126). Ende September läuft die Neuregelung aus, kann aber vom Bundestag auch vorher jederzeit aufgehoben werden.