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Arbeit : Erzwungene Beschleunigung

Bundestag beschließt bessere Weiterbildungsregelungen und streitet über das Kurzarbeitergeld

27.04.2020
2023-08-30T12:38:16.7200Z
3 Min

Eigentlich sollte es ein Gesetz sein, um eine Krise auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, verursacht durch den vor allem digitalen Strukturwandel. Durch Weiterbildung und Qualifizierung, so die Idee, sollen die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Weshalb das Projekt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auch den eingängigen Namen "Gute-Arbeit-von-morgen"-Gesetz bekam. Nun wurde es von einer Krise eingeholt, die noch zu Beginn dieses Jahres so nicht absehbar war und die den Transformationsprozess der Arbeitswelt, auf den das Gesetz vorbereiten wollte, noch einmal beschleunigt. "Die Struktur der Arbeit wird nach dieser Krise nicht mehr die gleiche sein wie vorher." Umso wichtiger sei es, dass das Gesetz nun verabschiedet werde und damit auch ein guter Grundstein für die Nach-Krisen-Zeit gelegt werde, sagte der Minister vergangene Woche vor dem Bundestagsplenum.

Diskutiert wurde der Gesetzentwurf (19/7740; 19/18753) der Koalitionsfraktion zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel, den der Bundestag in geänderter Fassung anschließend mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP verabschiedete. AfD und Linke enthielten sich. Mehrere Anträge von Linken (19/7753; 19/16546; 19/15046; 19/15047) und Grünen (19/17522) zu den Themen Weiterbildung und Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung fanden nicht die nötige Mehrheit.

Das Gesetz möchte mit verschiedenen Ansätzen die Qualifizierung von Beschäftigten verbessern. So sollen unter anderem für Betriebe, die vor gravierenden betrieblichen Veränderungen stehen, die Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen um zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens ein Fünftel der Belegschaft qualifiziert werden muss. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses eingeführt. Nachträglich geändert wurde die Mindestdauer von Weiterbildungen, sie wurde von 160 auf 120 Stunden reduziert. Außerdem wurden Online-Entscheidungen von Betriebsräten rechtlich abgesichert.

Überfällige Modernisierung Auf völliges Unverständnis stießen die Pläne bei der AfD-Fraktion: "Sie legen mitten in der Krise ein Gesetz vor, mit dem Unmengen an Geld ausgegeben wird für Leute, die nicht in der Lage oder willens sind, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen", empörte sich Martin Sichert (AfD), stand mit dieser Ansicht jedoch allein da. Die Linke kritisierte das Gesetz zwar auch, aber aus einem anderen Grund. Ihr geht es nicht weit genug. "Sie legen die Hürden für die Weiterbildung so hoch, dass die Wenigsten davon profitieren werden", kritisierte Sabine Zimmermann (Linke). Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) forderte einen Umbau der Arbeitslosenversicherung und einen besseren Schutz von Selbständigen vor Arbeitslosigkeit. "Wir werden viele neue Tätigkeitsfelder, nicht jedoch weniger Arbeit haben. Darauf müssen wir positiv reagieren", zeigte sich dagegen Antje Lezuis (CDU) zufrieden. Und Johannes Vogel (FDP) nannte das Gesetz eine "überfällige Modernisierung der Arbeitswelt", dessen Maßnahmen jedoch nicht nur bis Ende des Jahres befristet sein dürften.

Höheres Kurzarbeitergeld Da mit dem Gesetz aber auch eine Ermächtigung geschaffen wurde, die es der Bundesregierung erlaubt, Erleichterungen bei der Kurzarbeit zu erlassen und vor dem Hintergrund, dass bereits mehr als 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, war es kein Wunder, dass die Kurzarbeit einen weiteren Schwerpunkt der Debatten der vergangenen Woche bildete. Die Linke hatte dazu einen Antrag (19/18686) eingebracht, in dem sie eine generelle Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 90 Prozent fordert. Auch dieser Antrag wurde, natürlich nicht eins zu eins, von einer aktuellen Entwicklung überholt. Denn noch am selben Tag hatte sich die Koalition auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Allerdings gestaffelt und nicht ab dem ersten Tag. Geplant ist, in den ersten drei Monaten die bisherigen Sätze gelten zu lassen. Ab dem vierten Monat sollen 70 oder 77 Prozent, ab dem siebten Monat dann 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt werden.

Susanne Ferschl (Linke) mahnte, gerade Geringverdiener seien in ihrer Existenz bedroht, wenn sie auf 40 Prozent ihres Lohnes verzichten müssten. Johannes Vogel sagte, erst eine verlässliche Datengrundlage erlaube es, Kurzarbeitergeld gezielt zu erhöhen (Interview Seite 2). Kerstin Tack (SPD) hob hervor, dass vor allem tarifgebundene Betriebe von sich aus das Kurzarbeitergeld aufstocken. Die AfD plädierte dafür, bessere Hinzuverdienstregeln bei Minijobs zu schaffen. Matthias Zimmer (CDU) mahnte, eine pauschale Erhöhung des Kurzarbeitergeldes würde Unternehmen aus der Verantwortung entlassen, dies aus Eigenmitteln zu tun. Die Grünen hatten einen Antrag (19/18704) vorgelegt, in dem sie eine nach Einkommen gestaffelte Erhöhung fordern. Dies sei die zielgenauere Lösung, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn.