Piwik Webtracking Image

WAHLRECHT : Die Zeit läuft

Zwischen den Fraktionen zeichnet sich weiterhin kein Durchbruch für eine Neuregelung zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl ab

18.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
4 Min

In Zeiten der Corona-Pandemie, in denen das Denken eher um die Zeitpläne für die nächsten Lockerungen oder den unsicheren Sommerurlaub kreist, scheint die Bundestagswahl 2021 noch sehr weit weg zu sein. Ist sie aber nicht, jedenfalls nicht für den Politikbetrieb: Schon in gut einem Monat können den Parteien mit der Aufstellung ihrer Kandidaten beginnen, nämlich ab dem 25. Juni.

Bei der Kür von Wahlkreiskandidaten ist es natürlich hilfreich zu wissen, welche und wie viele Wahlkreise es eigentlich geben wird. Das klingt banal, spielt aber eine große Rolle bei der Frage, wie viele Abgeordnete nach der Wahl im Bundestag sitzen werden. Der liegt derzeit mit 709 Mitgliedern weit über der Sollgröße von 598, zu der sich aktuell 111 "Überhangmandate" und "Ausgleichsmandate" gesellen - eine Folge des in Deutschland praktizierten personalisierten Verhältniswahlrechts.

Überhangmandate entstehen, wenn Parteien in den Wahlkreisen mehr Direktmandate gewinnen als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht; damit die Zusammensetzung des Parlaments trotzdem dem Zweitstimmenergebnis der Parteien entspricht, werden zur Kompensation zusätzliche "Ausgleichsmandate" vergeben.

Im Ergebnis könnte der nächste Bundestag, so wird befürchtet, auf mehr als 800 Parlamentarier anwachsen. Um das zu verhindern, ringt das Parlament seit Jahren vergeblich um einen halbwegs konsensfähigen Weg. Aktuell liegt den Abgeordneten dazu ein Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen (19/14672) vor, der unter anderem eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate von derzeit 299 auf 250 vorsieht und am kommenden Montag den Innenausschuss in einer Sachverständigen-Anhörung beschäftigen wird.

Für den Drei-Fraktionen-Vorschlag freilich "ist der Zug für die nächste Wahl wohl bald abgefahren", wie Friedrich Straetmanns (Linke) vergangene Woche in einer Aktuellen Stunde des Parlaments beklagte, "denn die Neueinteilung der Wahlkreise ist zum jetzigen Zeitpunkt nur noch sehr schwer rechtzeitig zu machen".

Koalitionsvertreter machten indes deutlich, dieser Zugverbindung nicht nachzutrauern: "Wir wollen für die nächste Bundestagswahl keine Reduzierung der Wahlkreise", betonte Carsten Schneider für die SPD, und Mathias Middelberg (CDU) gab zu bedenken, die mit einer solchen Reduzierung verbundene Ausdehnung der Wahlkreise würde die Verbindung zwischen Abgeordneten und Bürgern schmälere. Gleichwohl sei er persönlich der Meinung, dass man "durchaus über eine moderate Reduzierung der Zahl der Wahlkreise sprechen" könne.

Ansgar Heveling (CDU) warb für ein Modell, das unter anderem eine "moderate Reduzierung der Wahlkreise auf 270" beinhaltet sowie eine "Hinnahme von ausgleichslosen Überhangmandaten, so wie sie das Bundesverfassungsgericht für zulässig ansieht". Der Vorschlag erntete mehrfachen Widerspruch: Eine solche Wahlkreisreduzierung sei "allein aufgrund der Zeit gar nicht mehr umzusetzen", argumentierte SPD-Mann Schneider. Und für Die Linke monierte Straetmanns, die "Idee der 15 nicht auszugleichenden Überhangmandate" benachteilige alle Wähler, die nicht die Union wählen wollen.

Kritik an CSU "Durchaus offen" zeigte sich Straetmanns für einen Vorschlag der SPD, sofern "geregelt ist, dass es sich um ein Übergangswahlrecht handelt". Schneider entgegnete, die von der SPD vorgeschlagene "Kappung" ab einer maximalen Größe von 690 Abgeordneten solle "nur eine Brücke für die nächste Bundestagswahl" sein und nicht "für immer der Standard". Zugleich räumte er ein, dass diese Regelung auch "Härten" sowohl für direkt gewählte Abgeordnete als auch im Blick auf Ausgleichsmandate mit sich bringe.

Sowohl aus den Reihen der Opposition wie aus der SPD-Fraktion wurde in der Debatte insbesondere der CSU vorgeworfen, eine Einigung zu verhindern. "Sie lehnen alle vorgelegten Vorschläge bisher ab und pochen auf Ihren eigenen, der ausschließlich Ihre Partei begünstigt", sagte Uli Grötsch (SPD) mit Blick auf die CSU.

Marco Buschmann (FDP) kritisierte, jeder Vorschlag der CSU sei entweder verfassungswidrig gewesen oder habe das Problem nicht gelöst. Damit seien die von der CSU in die Diskussion eingeführten Beiträge "das komplette Gegenteil" des Drei-Fraktionen-Vorschlags.

Britta Haßelmann (Grüne) betonte, mit diesem Vorschlag könne man "das personalisierte Verhältniswahlrecht proportional gerecht" für alle Parteien umsetzen. Daneben gebe es auch andere Vorschläge wie das "Kappungsmodell", wonach jede Partei nur mit so vielen Direktmandaten ins Parlament einziehen könne, wie ihr Zweitstimmenergebnis ermögliche. Auch damit würde das Verhältniswahlrecht umgesetzt, das in Deutschland gelte. "Also ginge auch der Vorschlag der SPD", fügte sie hinzu.

Albrecht Glaser (AfD) warb für eine Begrenzung der Direktmandate als "Königsweg": "Diejenigen, die in ihrem Wahlkreis am schlechtesten abschneiden, kommen nicht zum Zuge - wenn wir das so machen, ist das hochdemokratisch."

Für die CSU nannte es demgegenüber Michael Frieser "nicht nachvollziehbar", dass bei einer Regelung zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl nur die direkt gewählten Parlamentarier "die Rechnung bezahlen sollen". Auch habe er bei dem Vorschlag der drei Oppositionsfraktionen in den zurückliegenden Monaten nichts von Kompromissfähigkeit gesehen. Man brauche aber eine Lösung, um einen unkontrollierten Aufwuchs des Bundestages zu verhindern.