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Martin Rosemann : »Jetzt ist die Zeit dafür«

Gerade in der Corona-Krise zeigt sich, dass die Grundrente kommen muss, sagt der SPD-Rentenexperte

18.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
5 Min

Herr Rosemann, nach langer Diskussion fand am Freitag die erste Lesung des Grundrentengesetzes im Bundestag statt. Trotzdem glauben Kritiker immer noch, dass das Projekt so nicht durchsetzbar ist. Kann es auf den letzten Metern tatsächlich noch kippen?

Nein. Denn es wurde in der Koalition auf höchster Ebene fest verabredet, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insofern gehe ich davon aus, dass alle Beteiligten auch vertragstreu sind. Und die Herausforderungen in der konkreten Umsetzung lassen sich noch klären.

Nun hat aber jüngst Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus gedroht, die Tatsache einer ersten Lesung bedeute nicht, dass die Union zustimme. Bereitet Ihnen das Bauchschmerzen?

Nein. Ich weiß nicht, warum Herr Brinkhaus so eine Kraftmeierei benötigt. Es gibt dazu klare Verabredungen auf höchster Ebene und ich denke, dass die Unionsfraktion sich daran auch halten wird.

Aber der Einwand der noch ungeklärten Finanzierung wird nicht nur von der Union erhoben. Ob es die Finanztransaktionssteuer jemals geben wird, ist ja noch völlig unklar.

Wir haben festgelegt, dass die Grundrente aus Steuern finanziert wird und diese Verabredung gilt. Nur ein Teil der Finanzierung soll aus den Einnahmen der Finanztransaktionssteuer kommen. Aber da arbeitet der Bundesfinanzminister nach wie vor an einer Lösung auf europäischer Ebene. Die Finanzierung der Grundrente insgesamt hängt aber davon nicht ab.

Deutschland steht der größten Rezession seit langem gegenüber, Themen wie die Rettung von Arbeitsplätzen stehen im Vordergrund. Wieso ist es jetzt trotzdem Zeit für die Grundrente?

Man kann doch nicht einerseits die besondere Leistung von Menschen würdigen, die jetzt an der Supermarktkasse oder in der Altenpflege dafür sorgen, dass wichtige gesellschaftliche Bereiche weiter funktionieren. Und gleichzeitig abwinken, wenn es um die Alterssicherung von Menschen geht, die nicht ihr ganzes Leben ein üppiges Einkommen hatten. Es geht doch darum, diese Lebensleistung anzuerkennen. Deswegen zeigt uns gerade die aktuelle Situation deutlich, dass wir die Grundrente brauchen. Ich kann nur sagen: Drei Regierungen sind an dem Versuch gescheitert, eine Grundrente einzuführen. Jetzt sind wir so weit gekommen - es würde niemand mehr verstehen, wenn wir das jetzt nicht hinbekommen würden.

Für wie ausschlaggebend halten Sie denn die Grundrente, um Altersarmut wirklich zu bekämpfen?

Die Grundrente wird Altersarmut reduzieren. Aber es ist nicht das einzige Ziel der Grundrente, Altersarmut zu bekämpfen. Genauso wichtig ist es, die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und trotzdem nur auf sehr geringe Rentenanwartschaften kommen. Dort, wo aufgrund fehlender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung keine oder fast keine Rentenanwartschaften bestehen, wird die Grundrente Altersarmut auch nicht bekämpfen. Dafür ist weiter die Grundsicherung da, das muss man ehrlicherweise dazu sagen. Unter anderem deshalb arbeiten wir auch an einem Gesetz, um Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Denn gerade sie sind wegen fehlender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung überproportional häufig von Altersarmut betroffen

Nun haben auch die anderen Fraktionen Vorschläge in diese Richtung entwickelt. Was spricht gegen die Idee, einfach einen höheren Teil der gesetzlichen Rente nicht mit der Grundsicherung zu verrechnen?

Damit bleiben die Menschen trotzdem im System der Grundsicherung. Ja, es landen letztlich noch mehr Menschen in der Grundsicherung als vorher. Das Problem ist doch, dass viele Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung, diesen nicht einlösen, weil sie einen Antrag beim Sozialamt stellen müssen. Diesen Aufwand scheuen viele, andere schämen sich. Deswegen gibt es einen nicht unerheblichen Teil verdeckter Altersarmut. Die Grundrente wird nun aber eine Rentenleistung sein, für die kein Antrag nötig ist, weil sie automatisch bewilligt wird, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Sie wird zwar als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über Steuern finanziert, aber es ist eine Rentenleistung. Das ist der große sozialpolitische Fortschritt unseres Konzeptes. Es ist auch eine Frage der Würde, ob Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter zum Sozialamt gehen müssen.

Die Linke geht am weitesten, indem sie eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro für alle fordert. Was sagen Sie dazu?

Man muss eine Politik machen, die gesamtgesellschaftlich finanzierbar und vermittelbar ist - und zwar für alle Generationen, nicht nur für die aktuelle Rentnergeneration. Die Forderung der Linken ist dies aber nicht.

Nun sind viele von Altersarmut Betroffene Erwerbsminderungsrentner, die oft noch nicht einmal auf 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung kommen. Sollte man ihnen nicht noch mehr entgegen kommen?

Ich würde mir wünschen, dass wir generell mehr für Erwerbsminderungsrentner tun. Die Fortschritte der vergangenen Jahre bei der Erhöhung der Zurechnungszeiten beziehen sich nur auf Neurentner. Es wäre gerecht, diese Regelung auch auf Bestandsrentner zu übertragen. Insofern ist das noch eine Baustelle, die wir haben. Allerdings will ich an dieser Stelle auch keine falschen Hoffnungen wecken. Denn es war schon ein steiniger Weg, im Koalitionsausschuss überhaupt so weit zu kommen. Deswegen sollten wir froh sein, dass wir den Einstieg in die Grundrente jetzt schaffen. Alles darüber hinaus braucht andere politische Mehrheiten.

Nach Angaben der Rentenversicherung sind tausende neue Stellen nötig, um den nötigen Datenabgleich für die Grundrente technisch umzusetzen. Wie soll das geschafft werden?

Das ist auf jeden Fall eine Herausforderung für die Rentenversicherung. Und je länger man braucht, um das Gesetz abzuschließen, desto enger wird das Zeitfenster. Wir haben in der Vergangenheit bei anderen größeren Veränderungen in der Rentenversicherung auch schon schrittweise Umsetzungen vereinbart. Das wäre also nicht neu. Aber klar ist: Der Anspruch auf die Grundrente muss zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dass die Beträge dann gegebenenfalls später ausgezahlt werden, muss man der Rentenversicherung zugestehen. Das ist eine der Fragen, die wir noch klären müssen.

Im April hat die Rentenkommission ihren lange erwarteten Entwurf zur Zukunft des Alterssicherungssystems vorgelegt. Das Echo darauf war eher verhalten, der große Wurf für zwei Jahre Arbeit fehle, hieß es.

Die Beratungen sind ja letztlich verlängerte Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Sozialpartnern gewesen. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass sich die Ergebnisse sehen lassen können. Für die SPD ist es wichtig, dass das Prinzip der doppelten Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz auch für die Zeit nach 2025 von der Kommission empfohlen wird. Das dient der längerfristigen Sicherheit unseres Alterssicherungssystems. Das finde ich wichtig, denn es ist eine Abkehr von der Idee, das Rentenniveau dem freien Fall zu überlassen und dem Spiel der Demografie auszusetzen. Die Kommission hat die Politik klar in die Verantwortung genommen, auch längerfristig diese Haltelinien zu definieren.

Martin Rosemann (SPD) ist stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales seiner Fraktion.