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tabakindustrie : Weniger Platz für Qualm

Werbung soll eingeschränkt werden

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag über Werbebeschränkungen für die Tabakindustrie diskutiert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/19495) sieht Regelungen auch für Tabakerzeugnisse vor, die kein Nikotin enthalten. Konkret soll Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Damit ist Werbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten, sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben soll schon zum 1. Januar 2021 gelten. Der Entwurf sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichzusetzen. Die Fraktionen begründen ihren Gesetzentwurf mit dem Gesundheitsschutz, da kein anderes Produkt bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichermaßen gesundheitsschädlich wie Tabakprodukte" sei. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.